Zweitens rät das Gutachten, den Vorrang für Busse an Ampeln einzurichten. Voraussetzung hierfür sind ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem und Bordcomputer in den Stadtbussen, die nach Auskunft der SWEG ab Jahresende 2017 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus benötigen die Ampeln entsprechende Steuerungsmodule. Diese sollen an Stellen, an denen es sinnvoll und technisch möglich ist, schrittweise nachgerüstet und in Betrieb genommen werden.
Drittens wird der Einbau von Anzeigetafeln am Zentralen Busbahnhof und an weiteren wichtigen Bushaltestellen in der Innenstadt und an den Umsteigehaltestellen zur Regio-S-Bahn empfohlen. Für die Ansteuerung der Anzeigetafeln werden ebenfalls die neuen Bordcomputer in den Stadtbussen benötigt.
Viertens enthält das Gutachten Vorschläge zur Änderung der Stadtbuslinienführung in der Innenstadt. Die Stadtverwaltung wird die damit verbundenen planerischen Eingriffe prüfen und das Ergebnis den politischen Gremien vorlegen.
Weiteres Vorgehen
Gemäß dem Dienstleistungsauftrag haben die Stadtwerke ab dem 1. Januar 2018 zwei weitere Konzessionen für die Linien 7 und 8 beim Landratsamt beantragt. Die Betriebsführung soll weiterhin durch die SWEG erfolgen. Darüber hinaus wurde mit der flächendeckenden Reinigung, Reparatur und Unterhaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet begonnen, um das Erscheinungsbild des Stadtbusangebotes zu verbessern. Die Arbeiten führen SWEG und Stadtwerke gemeinsam durch.