Lörrach Harmlos oder berechnend?

Die Oberbadische

Gericht : Attacke auf Nachtschwärmer  / Zeugen sagen aus

Lörrach (do). Ein betrunkener Nachtschwärmer wird in Lörrach mit einer Eisenstange niedergeschlagen, hinterher fehlt sein Handy und die Geldbörse (wir berichteten). Weitere mögliche Varianten des Tathergangs wurden gestern am dritten Verhandlungstag vor dem Freiburger Landgericht erörtert.

Als Zeugen geladen waren zwei Polizeibeamte, die Inhaberin der Bar und die Bedienung, die am fraglichen Abend Dienst hatte. Bei der Befragung der Polizisten, einer davon von der Kripo, wurde deutlich, dass die Fahndung nach den Tätern nicht besonders kompliziert war: Die Bedienung kannte den Vornamen des einen Verdächtigen und den Hinweis auf seine auffälligen Tattoos. Ein Abgleich in der Datenbank der Polizei brachte diese auf die Spur. Denn der jüngere, tätowierte der beiden Angeklagten, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, war durch kleinere Verstöße aktenkundig geworden. Der andere Angeklagte war kurz zuvor wegen Trunkenheit am Steuer in die Akten gelangt.

Was das Gericht bei seinem Urteil bewerten muss, ist vor allem die Verteilung der Schuld. Hat das Opfer den Täter, der mit der Eisenstange zugeschlagen hat, provoziert, so wie dieser es dargestellt hat? Welchen Anteil hat sein älterer Kumpel am Tatvorgang? Im Vernehmungsprotokoll hatte dieser angegeben, man sei nach dem Barbesuch im Auto des Jüngeren weggefahren. Dieser habe dann gehalten, als er den Nachtschwärmer in der Nähe der Fußgängerzone gesichtet hatte, sei ausgestiegen und zum Kofferraum gegangen, wo er sich die Stange griff. Er habe seinen jüngeren Freund am Zuschlagen hindern wollen, sagte der ältere Angeklagte. Als das Opfer am Boden lag und die beiden im Auto davonfuhren, habe sein Freund gesagt: „So muss man es machen, wenn man blöd angeschaut wird.“

Dass er das Handy an sich genommen hat, gab der Ältere bei der Befragung nach anfänglichem Leugnen zu. Er habe es aus dem Fenster geworfen, als sich die SIM-Card nicht entfernen ließ.

Es komme immer wieder vor, dass sich Männer „zickeln“, erklärte die Bedienung. An dem Abend habe sie aber keinen definitiven Streit gehört, nur mitbekommen, dass am Tresen ein kurzer Gesprächskontakt zwischen dem späteren Opfer und dem jüngeren Angeklagten stattgefunden habe. Sie habe den Eindruck gehabt, der Geschädigte habe eigentlich kein Interesse an dem Gespräch gehabt.

Nach der Tat konnte sich das Opfer aufrappeln, stürmte blutend zur Bar zurück und habe sich dann selbst zu Fuß auf den Weg ins Krankenhaus gemacht. Der Mann sei „hart im Nehmen“, wunderte sich der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt-Weihrich. Sind die beiden Angeklagten harmlose Männer, die sich ab und zu spätabends in der Kneipe mit Geschlechtsgenossen kabbeln oder sind sie – oder zumindest der Jüngere – Männer, die auf Stress aus sind und dazu auch selbst Gelegenheit schaffen? Das wird sich im Urteil niederschlagen, das für den Freitag erwartet wird.

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