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Die Oberbadische
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Bundestagswahl: Beim Plakatieren müssen Parteien Regeln einhalten – Sonst drohen Bußgelder

Von Guido Neidinger

Das Stadtbild hat sich übers Wochenende verändert. Mit tausenden von Plakaten werben die Parteien um die Gunst der 34 000 Lörracher Stimmberechtigten bei der Bundestagswahl am 24. September.

Lörrach. „Sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Partien plakatieren“, erklärt Stephan Meier. Er ist stellvertretender Leiter des Fachbereichs Straßen/Verkehr/Sicherheit im Rathaus und zuständig für Plakatierungen.

Nicht nur die Sechs-Wochen-Frist muss von den um die Wählerstimmen buhlenden Parteien eingehalten werden. Allerdings gibt es bei der Zahl der Plakate laut Meier keine Beschränkung: „Normalerweise dürfen für Veranstaltungen maximal 30 Plakate aufgehängt werden. Das gilt nicht für Parteien. Wir gewähren ihnen die Möglichkeit, flächendeckend ihre Plakate aufzuhängen.“

Dennoch dürfen die Parteien nicht wild drauf los plakatieren. Grundsätzliche Bestimmungen sind in § 16 des baden-württembergischen Straßengesetzes festgehalten. Hinzu kommen laut Meier interne Regelungen, die die Stadtverwaltung speziell für Lörrach festgelegt hat.

So müssen Parteien zunächst einmal einen Antrag auf Plakatierung im Rathaus stellen. Bislang erhielten acht Parteien die Erlaubnis: CDU, SPD, Grüne, FDP, MLPD, Linke, ÖDP und AfD. Meier geht davon aus, dass in den nächsten Tagen und Wochen weitere Anträge gestellt werden.

Beim Aufhängen ihrer Werbebotschaften müssen die Parteien laut Meier auf einen Abstand von 100 Metern zwischen ihren Plakaten achten.

Nicht plakatiert werden darf in neuralgischen Verkehrsbereichen. Dazu zählen: Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehre, Fußgängerüberwege, Fußgängerfurten, Verkehrszeichen, Ampelanlagen, Bäume, Baumschutzgitter, Geschäftszugänge, Bauzäune, Strom- und Verteilerkästen, Müllbehälter und Geländer entlang von Straßen.

Außerdem müssen die Plakate an Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerbereichen aus Sicherheitsgründen mindestens in einer Höhe von 2,30 Metern aufgehängt werden.

Überwacht wird die Einhaltung dieser Regeln vom Gemeindevollzugsdienst der Stadt. „Wenn wir Fehlverhalten feststellen, dann gehen wir dem auch nach“, betont Meier. So dürfte die MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) schon in den nächsten Tagen von der Stadtverwaltung aufgefordert werden, einige ihrer Wahlplakate abzuhängen und an anderer Stelle zu platzieren. Entlang der Wallbrunnstraße wurde der 100-Meter-Mindestabstand von der linksradikalen Kleinpartei beispielsweise bei Weitem nicht eingehalten. Sozusagen an jeder Straßenlaterne hängt dort ein MLPD-Plakat.

„Hin und wieder kommt es vor, dass wir Fehlverhalten beim Plakatieren feststellen“, weiß Meier aus Erfahrung. In solchen Fällen wird der Verursacher zunächst aufgefordert, Plakate zu entfernen. „Tut er das nicht, dann haben wir weitere Möglichkeiten und können Bußgelder verhängen“, so Meier.

Wenn in sechs Wochen die Wahlschlacht geschlagen ist, Sieger und Verlierer feststehen, dann heißt es auch für die Parteien, sich laut Meier zu sputen: „Innerhalb von zwei bis drei Tagen nach der Wahl müssen die Plakate wieder entfernt werden.“

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