Für die Zufahrt berechtigter Personen wie Anwohner oder Gewerbetreibende werden diese zuvor aufgefordert, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Diese, so Lutz, wird in gestaffelten Preisen angeboten – orientiert an der Gebührenordnung. Etwas komplizierter könne es werden, wenn Parkplätze von Anwohnern bereits weitervermietet wurden.
Insgesamt, so Lutz, seien rund 300 Parkplätze von der Maßnahme betroffen. In der Fußgängerzone habe sich bewährt, dass die Stadt die Kosten für Ausnahmegenehmigungen auf recht hohem Niveau angesetzt habe, damit nur Fahrzeuge einfahren, bei denen tatsächlich eine Notwendigkeit vorliege, so Bürgermeister Michael Wilke. Über kurz oder lang werde wohl auch die Grabenstraße mit Pollern versehen, vermutet Wilke.
Lutz betonte, dass die Eindämmung des Fahrzeugverkehrs nicht automatisch bedeute, dass in der Straße weniger Betrieb sei. So sehe er etwa noch gastronomische Entwicklungsmöglichkeiten im Quartier.