Lörrach Nazi-Symbol

Die Oberbadische

Geldstrafe auf Bewährung

Lörrach (dr). Wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ stand ein 28 Jahre alter Mann vor dem Amtsrichter. Er hatte sich am 26. Oktober des vergangenen Jahres am Busbahnhof Lörrach mit einem schwarzen T-Shirt gezeigt, auf dem von weitem ein großes weißes Hakenkreuz zu sehen war. Nach dem Strafgesetzbuch kann ein solches öffentliches Zeigen eines NS-Symbols mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Öffentliches Zeigen eines NS-Symbols

So hoch wollte Amtsrichter Axel Frick die Sache aber nicht hängen. Aus der Nähe betrachtet habe das große Hakenkreuz aus vielen kleinen Hakenkreuzen bestanden. Die Besatzung eines Streifenwagens der Bundespolizei hatte im Vorbeifahren den Mann mit dem provozierenden Bekleidungsstück entdeckt. Sie stellten seine Personalien fest und leiteten ein Strafverfahren ein.

Für den Richter war klar, dass dieses T-Shirt nicht öffentlich getragen werden darf. In dieser Richtung belehrte er den Angeklagten und ließ auch keinen Zweifel daran, dass ein Freispruch unmöglich sei.

Der Staatsanwalt beantragte wegen des Vergehens eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 40 Euro.

Richter Frick verwarnte den Beschuldigten und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 60 Euro. Diese Strafe setzte er zur Bewährung aus. Nun darf der Verurteilte zwei Jahre lang keine Straftat begehen, dann wird die Strafe erlassen.

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