Lörrach Nur drei Mal Alkohol erhalten

Die Oberbadische
In 75 Prozent der Fälle erhielten die jugendlichen Testkäufer keine Spirituosen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Testkäufe: Verbessertes Ergebnis im Lörracher Einzelhandel

Lörrach. Die Polizei und die Stadt Lörrach kontrollierten zum ersten Mal in diesem Jahr den illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige. Bei 75 Prozent der durchgeführten Testkäufe erhielten die 16- und 17-jährigen Testkäufer keine Spirituosen. Die Auszubildenden der Städte Weil am Rhein und des Landratsamtes versuchten insgesamt zwölf Mal, hochprozentigen Alkohol in Supermärkten, Kiosken und Tankstellen, durch die Kasse zu bringen. Dies gelang nur in drei Fällen.

Im Jahr 2010 wurden zum ersten Mal Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Das Ergebnis war besorgniserregend. Die Jugendlichen wurden in vielen Läden überhaupt nicht nach ihrem Alter gefragt. Nur 21 Prozent der Käufe wurden korrekt abgewickelt.

„Das kontinuierliche Engagement zeigt Erfolge. Das Ergebnis ist zwar noch immer verbesserungswürdig, beweist aber auch, dass vor allem regelmäßige Kontrollen und Schulungen eine Veränderung des Verhaltens bewirken,“ erläutert Bürgermeister Michael Wilke die Entwicklung der Initiative.

Die Villa Schöpflin führt seitdem regelmäßig Schulungen im Einzelhandel durch. Das Verkaufspersonal ist mittlerweile besser auf die Verkaufssituation mit Minderjährigen vorbereitet und sensibilisiert. Die Kontrollen müssen aber mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden, um das Ergebnis zu halten. Es hat sich herausgestellt, dass Geschäfte, die über ein Jahr nicht kontrolliert wurden, in der Regel schlechter abschneiden. Daran ist zu erkennen, wie wichtig eine regelmäßige Wiederholung von Testkäufen und Schulungen ist.

„Inwiefern die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, hängt stark damit zusammen, welchen Wert die Geschäftsinhaber auf das Thema Jugendschutz legen und ob sich die Mitarbeitenden daran halten. Im gesamten Betrieb müssen die Altersbeschränkungen zum Schutz der Jugend konsequent eingehalten werden. Durch regelmäßige Schulungen gibt es keine Ausreden, wie beispielsweise Mitarbeiterwechsel,“ bekräftigt Wilke. „Denn schließlich erfüllen viele Handels- und Gastronomiebetriebe in Lörrach die Anforderungen unserer Kontrollen. Die Projektmitglieder werden daher am Ball bleiben und wiederkehrende Kontrollen durchführen.“

Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.

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