Lörrach Ökopunkte sind Geld wert

Die Oberbadische
Ein Multitalent: der Wald Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Ausschuss II: Stadträte  stimmen  für Schaffung von Waldrefugien

Lörrach (bk). Im Ausschuss für Umwelt, Technik, Bildung und Soziales haben die Stadträte ihre Unterstützung für die Ziele der Waldbewirtschaftung signalisiert und der Einrichtung von acht Waldrefugien mit einer Fläche von insgesamt 27,1 Hektar zugestimmt. Das sind 2,5 Prozent der gesamten Stadtwaldfläche, die künftig nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt, aber weiterhin von Bürgern betreten werden können.

Mit der Schaffung der Refugien wird die Stadt zwar geringe Einbußen bei den Erlösen der Waldbewirtschaftung hinnehmen müssen. Dem stehe aber ein geldwerter Vorteil gegenüber, wie die Fachbereichsleiterin „Grundstücks- und Gebäudemanagement“, Annette Buchauer, in der Sitzungsvorlage erläutert.

Die Einrichtung dieser Waldrefugien zum Schutz des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen ist auch bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, etwa für die Ausweisung neuer Baugebiete, von Bedeutung. Denn: Für die Stilllegung der Waldflächen können „Ökopunkte“ generiert werden – im konkreten Lörracher Fall insgesamt 1,1 Millionen Punkte.

Der Hintergrund: Im Ziele-katalog des neuen Forsteinrichtungsplans wurden neben Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Pflege und Erholungsfunktion des Waldes auch ein ausreichender Bestand an Alt- und Totholz mit hoher Priorität versehen. Dieses Alt- und Totholzkonzept wurde 2010 für den gesamten Staatswald des Bundeslandes eingeführt und soll nicht zuletzt der verbesserten Rechtssicherheit der Waldbewirtschaftung dienen – auch im Stadtwald Lörrach.

Bernhard Schirmer, Forstbezirksleiter Kandern-Schopfheim, erläuterte das Konzept im Ausschuss: Aus den zum Teil konkurrierenden Zielsetzungen heraus ergäben sich immer wieder Herausforderungen für die Waldbewirtschaftung. Bei Holzerntemaßnahmen sei es etwa nicht auszuschließen, dass auch „naturschutzfachliche hochwertige Bäume zufällig gefällt und dadurch geschützte Arten beeinträchtigt werden.“ Dies sei nach gültiger Rechtslage ohne Kompensation nicht erlaubt. Das Alt- und Totholzkonzept diene als „vorsorgendes Schutzkonzept dazu, dass der Zustand des Waldes für viele geschützte Arten zuträglich ist“, so Schirmer. Die in Abstimmung mit den Revierleitern vorgesehenen acht Flächen spielen in der Bewirtschaftung des Stadtwaldes derzeit keine Rolle. Beispielhaft nannte Schirmer eine Fläche am Schädelberg.

Das Alt- und Totholz-Konzept umfasst als Komponenten sowohl „erkennbar herausragende Einzelbäume“, die einen gesetzlichen Schutzstatus haben (etwa Schwarzspecht-Höhlenbäume), als auch Gruppen von zehn bis 15 Bäumen, die mit dem Ziel der Biotopvernetzung bis zum natürlichen Zerfall im Wald stehen bleiben. Als drittes Element komplettieren ganze Waldrefugien – dauerhaft ungenutzte Waldbestände – das Alt- und Totholz-Modell.

Am kommenden Donnerstag entscheidet der Gemeinderat über die Vorlage.

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