Lörrach Porsche beschädigt

Die Oberbadische

Gericht: Fahrerflucht nicht nachweisbar

Lörrach (dr). Ein anderes Auto beschädigen und einfach davonfahren: Für den Geschädigten eine ärgerliche und sehr teure Angelegenheit, denn er bleibt auf dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann.

Nachbar beobachtet Vorfall mit Lkw

So erging es auch der Fahrerin eines Porsche, den diese am 14. September des vergangenen Jahres an einer engen Stelle an der Einmündung der Oscar-Grether-Straße in die Freiburger Straße abgestellt hatte. Das Fahrzeug war korrekt abgestellt, trotzdem wurde es am linken vorderen Kotflügel stark beschädigt. Ferner war der Reifen platt. Gesamtschaden: rund 2000 Euro.

Ein Nachbar hatte beobachtet, wie ein Lkw einer Gartenbaufirma durch die spitze Kurve gefahren sei. Er meinte, einen Knall gehört zu haben. Der Lkw-Fahrer hätte angehalten, sich den beschädigten Porsche angesehen und auch seinen Wagen betrachtet. Danach sei er weiter gefahren. So schilderte es der Zeuge wenig später auch der eintreffenden Polizeistreife.

Nun stand der Unternehmer der Gartenbaufirma, er hatte damals selber den Lkw gefahren, wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort vor dem Amtsrichter in Lörrach.

Die Polizeidirektion vermeldete im Sommer, dass sie im vergangenen Jahr 42,5 Prozent der angezeigten Fahrerfluchten aufgeklärt hätte. Der hier geschilderte Fall wird wohl einer davon gewesen sein. Trotzdem musste der technische Sachverständige einräumen, dass zwar einiges dafür spräche, dass der Schaden mit dem Lkw des Angeklagten verursacht wurde, den endgültigen schlüssigen Beweis gebe es allerdings nicht. Direkte Zusammenhänge könnten nicht belegt werden.

Staatsanwältin plädiert auf Freispruch

So blieb der Staatsanwältin nichts anderes Übrig, als auf Freispruch zu plädieren. Dem schloss sich Richter Axel Frick an.

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