Lörrach Präsidium bestätigt die Stadtverwaltung

Die Oberbadische

Lörrach (bk). Der Umgang der Stadtverwaltung mit der kontrovers diskutierten Geschwindigkeitsbegrenzung

Lörrach (bk). Der Umgang der Stadtverwaltung mit der kontrovers diskutierten Geschwindigkeitsbegrenzung in der Wallbrunnstraße ist laut einem Schreiben des Regierungspräsidiums an Stadtrat Gerd Wernthaler (Grüne) „rechtlich nicht zu beanstanden.“ Wernthaler hatte sich ans RP gewandt, weil die Verwaltung auf Antrag von CDU und Freien Wählern die von ihr selbst herbeigeführten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen überprüfen will.

Das RP an Wernthaler wörtlich: „Der von Ihnen gerügte Beschlussvorschlag für die Gemeinderatssitzung, der einen Prüfauftrag an die Verwaltung enthält, entspricht...den Vorgaben. Er ist vom Wortlaut her eindeutig nicht nicht auf eine Übertragung der Entscheidungskompetenz von der Verwaltung auf den Gemeinderat gerichtet. Die letztliche Entscheidung über den Inhalt der verkehrsrechtlichen Anordnung bleibt weiterhin bei der Verwaltung.“

Wernthalers hierzu: „Das Ergebnis des RP überrascht nicht unbedingt, da der Beschlussvorschlag lediglich einen Prüfungsauftrag enthielt.“ Aber: Die Aussagen zur Entscheidungskompetenz der Verwaltung könnten aber „bei der Umsetzung des Lärmaktionsplans im kommenden Jahr von Bedeutung sein“, so Wernthaler.

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