Lörrach (dr). Weil das Jugendschöffengericht Lörrach einen 22 Jahre alten Angeklagten der unerlaubten Überlassung und der unerlaubten Verabreichung von Betäubungsmitteln (Btm) sowie der gefährlichen Körperverletzung und des Diebstahls für schuldig hielt, wurde er am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.