Lörrach Schuld liegt beim Angeklagten

Die Oberbadische

Strafe wird wieder zur Bewährung ausgesetzt

Lörrach (dr). Weil das Jugendschöffengericht Lörrach einen 22 Jahre alten Angeklagten der unerlaubten Überlassung und der unerlaubten Verabreichung von Betäubungsmitteln (Btm) sowie der gefährlichen Körperverletzung und des Diebstahls für schuldig hielt, wurde er am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hatte bis zuletzt eisern geschwiegen. Darum musste sich das Gericht in einer langwierigen Beweisaufnahme ein Bild von den Vorgängen machen (wir berichteten).

Dramatische Rettungsaktion im letzten Moment

Nach der Überzeugung des Jugendschöffengerichts hatte die zur Tatzeit noch nicht ganz 17 Jahre alte Geschädigte am Abend des 2. März des vergangenen Jahres in der Wohnung des Beschuldigten in Lörrach mindestens zwölf Tabletten Diazepam eingenommen. Nach einem Aufenthalt in einer Bar wurden möglicherweise von der jungen Frau weitere Tabletten des Psychopharmakons und Schlafmittels eingenommen.

Tags darauf war das Paar zu den Eltern der jungen Frau nach Schliengen gefahren. Dort habe der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts der Geschädigten sechs bis acht Tabletten Methadon, aufgelöst in zwei Löffeln, zu schlucken gegeben. Auch von der Injektion einer weiteren, möglicherweise geringen Dosis Methadon in die Vene der Frau ist das Gericht überzeugt. Daraufhin war es bei der Geschädigten zu einem Atemstillstand gekommen. Nur durch eine dramatische Rettungsaktion von Stiefvater, Rettungsassistenten und Notärztin konnte das Leben der jungen Frau buchstäblich im letzten Moment gerettet werden.

In seiner rechtlichen Würdigung ging der Staatsanwalt nicht von einer gefährlichen Körperverletzung aus, da die Geschädigte ihr Einverständnis zur Einnahme des Rauschgiftes gegeben habe. Er beantragte eine Jugendstrafe von 18 Monaten, die im Zuge der „Vorbewährung“ zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Nebenklagevertreter stellte sogar ein versuchtes Tötungsdelikt in den Raum, da der Angeklagte als „erfahrener“ Drogenkonsument die Wirkung des verabreichten Btm hätte abschätzen müssen. Er forderte eine Strafe außerhalb des bewährungsfähigen Rahmens (mehr als zwei Jahre).

Der Verteidiger zweifelte die Glaubwürdigkeit der Geschädigten an und verlangte einen Freispruch.

Das Gericht ging jedoch davon aus, dass es keine wirksame Einwilligung der Geschädigten zu der Btm-Einnahme gegeben hatte. Darum lautete das Urteil auf eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten, wobei eine Vorverurteilung von acht Monaten einbezogen wurde. Trotz zwölf Vorstrafen, davon einige einschlägige, setzte das Gericht die Strafe wieder zur Bewährung aus.

Neben einer Drogentherapie und regelmäßigen Drogenscreenings muss der Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Martin Graf sah auch bei der Geschädigten eine gewisse Mitschuld.

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