Die neue Polizeiverordnung befasse sich nicht mit der Straßenmusik, wie Wilke auf Nachfrage unserer Zeitung erläuterte. Für diese hat die Stadt Regeln entwickelt.
Straßenmusik: „Eine Frage der Kontrolle“
Diese werden seit Jahren von einem Teil der Straßenmusikanten missachtet. Das Problem ist bekannt. „Lautstarke Instrumente wie Trommeln, Trompeten... dürfen nicht verwendet werden. Bei Gesangsdarbietungen ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten“, betont die Stadt. Unterdessen ist die massive Beschallung der unter anderem auf dem Alten Markt auftretenden Combos unverändert vom Chesterplatz bis zum C&A zu hören. Wilke dazu: „Das ist eine Frage der Kontrolle.“