Von Bernhard Konrad
Lörrach. In einer Stellungnahme reagiert Oberbürgermeister Jörg Lutz auf die Abstimmung des Gemeinderats zum Lärmaktionsplan (LAP) am Donnerstagabend. Lutz macht deutlich: Die Verwaltung wird straßenverkehrsrechtliche  Maßnahmen ergreifen, um in einigen Straßen Lörrachs mit Tempo 30 Lärmminderungen herbeizuführen.

Wie berichtet, votierte eine knappe Mehrheit mit jeweils 14 Stimmen von CDU und Freien Wählern  gegen  13 Stimmen von SPD und Grünen gegen etliche Punkte in der Beschlussvorlage, die in  einigen Straßen  oder Straßenabschnitten die Einrichtung von Tempo 30 zur Folge haben. Indes waren die verkehrsrechtlichen Maßnahmen  für die Belchen-, Freiburger-, Basler- und Dammstraße nur zur Kenntnisnahme in die Vorlage aufgenommen worden. Hier hatte die Verwaltung auf unterstützende Signale  des Gemeinderats gehofft, die ihr aber  von einer knappen Mehrheit versagt wurden.

Es folgte eine auf juristische Aspekte fokussierte Debatte  über die Frage, was im Zusammenhang mit LAP-Maßnahmen für wen in welchem Maße  juristisch verbindlich ist und was nicht.  Lutz stellt nun  in seiner Stellungnahme klar: „Der Gemeinderat hat A aber nicht B gesagt und leider die meisten Maßnahmen zur Lärmminderung abgelehnt. Da die Verwaltung im Gegensatz zum Gemeinderat zwingend an die gesetzlichen Vorgaben gebunden ist, müssen wir trotzdem aktiv werden.

Für die Umsetzung sind straßenverkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich, die wir mit Ausnahme der vorgeschlagenen Maßnahmen im oberen Bereich der Wallbrunnstraße (Haus 88 a bis 100 a) sowie im Ortsteil Brombach im Bereich der Lörracher und Brombacher Straße, auf den Weg bringen werden.</p><p>Wir machen hierbei aber keinen Schnellschuss, sondern holen uns die erneute Stellungnahme beim Regierungspräsidium ein. Erst danach folgt dann die Umsetzung, und die beschlossenen Anordnungen gehen den ganz normalen Verwaltungsgang.

Im Leitbildprozess ist es wichtig, das Thema Verkehr und Mobilität aufzuarbeiten. Da der Gemeinderat in seinen Ansichten gespalten ist, gilt es anzustreben, eine einheitliche Basis zu schaffen“, so Lutz

Tempo 30
Die Beschlussvorlage sieht im einzelnen folgende Maßnahmen vor, die demnach nun von der Verwaltung umgesetzt werden sollen.
Belchenstraße: Ganztägig Tempo 30 zwischen Mauerstraße und Wallbrunnstraße
Freiburger Straße: Ganztägig Tempo 30 zwischen Wiesebrücke und Haus Nr. 344 (Ende der Wohnbebauung)
Basler Straße: Ganztägig Tempo 30 zwischen Baumgartnerstraße und Hauptstraße. Darüber hinaus soll  eine rund 150 Meter lange Erweiterung nach Süden über den Unfallschwerpunkt der Kreuzung hinaus erfolgen.
Wallbrunnstraße: Tempo 30 vom Beginn der Belchenstraße bis etwa  zur Straße Am Stadtgraben

Dammstraße
Die für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 erforderlichen Lärmwerte würden auf Basis der aktuellen Verkehrszahlen nicht erreicht. Sofortmaßnahmen seien daher nicht vorgesehen, so die Verwaltung. Nach Fertigstellung aller Maßnahmen im Bereich der „Zollfreien Straße“ sollen nach einer Verkehrszählung nochmals verkehrsrechtliche Maßnahmen geprüft werden.

Einstimmig angenommen wurden  vom Gemeinderat diejenigen Punkte der Beschlussvorlage, die keine Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Folge haben, etwa planerische Facetten oder passiver Lärmschutz.
Für den Knotenpunkt „Hasenloch“ sieht die Beschlussvorlage die Suche nach Verbesserungen in Gesprächen von Stadt und Regerungspräsidium vor. Der Verkehrsfluss soll verstetigt, Umfahrungsverkehr durch die Ortsteile vermieden werden.

Für die Eisenbahnstraße in Haagen seien „planerische Lösungen für eine Lärmminderung zu suchen, da eine Geschwindigkeitsreduzierung durch die Ampelanlage und die besondere bauliche Situation an dieser Stelle ohne Effekt wäre“, so die Vorlage. Auch diesen beiden Punkten stimmte das Gremium zu.