Lörrach Über Sitten und Unsitten

Die Oberbadische
Herausgeber Andreas Lauble (links) und Autor Karlheinz Hahn vor einem Gemälde der Ausstellung, das den Dorfkern Tumringens zeigt. Foto: Ursula König Foto: Die Oberbadische

Stadtgeschichte : Ortsfamilienbuch Tumringen vorgestellt

Von Ursula König

Lörrach. Die Reihe der Ortsfamilienbücher für Lörrach ist um einen Band erweitert worden: Der Autor Karlheinz Hahn und Herausgeber Andreas Lauble (Stadtarchivar) stellten ein weiteres Kapitel Stadtgeschichte am Freitag im Dreiländermuseum vor.

Dass ein Ortsfamilienbuch mehr ist als trockene Zahlen und eine Aneinanderreihung von Namen, zeigte der Einblick des Autors in sein Buch, das auf 457 Seiten den Zeitraum zwischen 1679 bis 1906 erfasst.

Die Buchvorstellung war eingebunden in die Ausstellung „1250 Jahre – Wir feiern“, im Hebelsaal, die am Sonntag endete. Tumringen ist zwar nicht mehr unter den Festgemeinden. Und Hans-Peter Pichlhöfer, in Tumringen lebender Stadtrat, erinnerte zu Beginn auf humorvolle Weise daran, wie Tumringen aufgrund eines Interpretationsfehlers der alten Urkunde zu Ruhm und Ehren der besonderen Art gekommen war. Karlheinz Hahn schafft mit seinem Buch dennoch eine Verbindung zur Ausstellung mit den Jubiläumsgemeinden. Der Autor greift einen Zeitraum heraus, der einen Einblick in Familienverhältnisse erlaubt, die der heutigen Zeit teilweise sehr fern sind und zeigt Verbindungen von Tumringen in die Nachbarorte auf.

Geheiratet wurde nach bestimmten Rängen und sozialen Verhältnissen und oft genug auch, um „verlorenen“ Acker wieder an Tumringen anzugliedern. Deshalb waren bei der Wahl des Ehepartners Kandidaten aus den Anrainergemeinden besonders beliebt, wie Hahn ausführte.

Das Röttler Kirchenbuch, das Hahn als Grundlage dient, zeige auch „Sitten und Unsitten“ vergangener Zeiten. Ob ein Paar mit Strohkranz und nach dem Schandpfahl heiraten musste oder die Braut mit „Ehrenkranz“ die Kirche betreten durfte, hing davon ab, ob ein Ehebruch nachgewiesen werden konnte. Allerdings wurden Ehepaare auch nachträglich unter Strafe gestellt, wenn sich herausgestellt hatte, dass sie nicht so „ungebettet“ in den Stand der Ehe eingetreten waren, wie angegeben.

Denn von sogenannten Frühgeburten hätten sich Pfarrer selten überzeugen lassen.

Wurde ein Kind getauft, kamen Paten zum Einsatz, die nicht zur Familie gehörten. Im Sinne von „geistiger Verwandtschaft“ wurden sie zum Vormund benannt, wenn die Kindeseltern starben. Wenig Freiheiten hatten Paare auch bei der Wahl des Vornamens ihrer Kinder. Bis zum vierten Kind gab es strenge Vorgaben, nach wem der Nachwuchs zu benennen war.

Wer was in die Ehe mitbrachte und wie große Vermögen umverteilt wurden; auch das fördert das Familienbuch zu Tage.

Ausführlich erläuterte Hahn die Handhabung des historischen Werkes, das 22 Abbildungen enthält. Dabei, so erklärt Hahn, sei die Darstellung durch bereits bestehende Strukturen mehr oder weniger festgelegt.

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