Lörrach Verdichtung nach Maß

Die Oberbadische
Die Stadt möchte den Charakter des gewachsenen Wohngebiets auf dem Leuselhardt schützen und gleichzeitig Möglichkeiten zu moderater Nachverdichtung unter den verlässlichen Bedingungen eines neuen Bebauungsplans schaffen. Foto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Bebauungsplan soll auf dem Leuselhardt Balance zwischen Wandel und Bestand sichern

Von Bernhard Konrad

Lörrach. Die Entwicklung des Leuselhardts soll sich künftig innerhalb der Vorgaben eines neuen Bebauungsplans vollziehen. Stadt und Gemeinderat möchten damit einen verlässlichen Rahmen schaffen, der zum einen den Charakter des gewachsenen Wohngebiets schützt und gleichzeitig dem mit Eigentümer- oder Generationswechsel einhergehenden Wandel Rechnung trägt.

Die Ausgangslage Es gilt, die Balance zwischen einer angemessenen Nachverdichtung und dem Erscheinungsbild der begehrten Hanglage zu wahren. Denn: Die Nachfrage nach Immobilien in Lörrach ist groß, auch im Hochpreissegment. Sobald sich in solch etwas älteren, großzügig geschnittenen Baugebieten mit Einfamilienhäusern und großen Gärten Generationswechsel regelmäßiger vollziehen, bieten sich Grundstücksteilung und Nachverdichtung an. Aber welches Maß an Verdichtung ist verträglich?

Viel Zustimmung, aber auch Kritik aus dem Rat

Bislang sehen sich Eigentümer und Bauherren mit einem stetig gewachsenen Flickenteppich aus zehn Bebauungsplänen konfrontiert, was in Einzelfällen immer wieder für Unmut sorgte. Der Gemeinderat hat nun den neuen Bebauungsplan und damit eine gesamthafte Betrachtung für das Gebiet auf den Weg gebracht, wobei über den Grad der zulässigen Verdichtung unterschiedliche Auffassungen im Gremium bestanden. Die Regeln Die Regeln, die die Stadt festlegt, sehen eine Mindestgrundstücksgröße von 500 Quadratmetern vor. Die Zahl der Wohneinheiten beschränkt sich auf zwei pro Gebäude. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zur Grundstücksgrenze wird von der Verwaltung um zwei Meter auf 4,50 Meter erhöht. Dies auch deshalb, weil laut Fachbereichsleiter Walther Schwenzer die Tendenz festzustellen sei, auch kleinere Grundstücke zunehmend mit größeren Häusern zu bebauen: dies zu Lasten umliegender Freiflächen – womit wiederum der Gebietscharakter in Frage gestellt wird. Die Vorgaben zur Traufhöhe begrenzen die Gebäude auf zwei Geschosse. Indes beschränkt nicht nur das Erscheinungsbild des Leuselhardts die Intensität der Bebauung. Es müsse ebenso darauf geachtet werden, dass die Belastbarkeit der Kanalisation und die Ausweisung von Stellplätzen, mithin die gesamte Infrastruktur, nicht überfordert werde. Die Reaktionen Petra Höfler (CDU) lobte den Ansatz der Stadt: „Der Leuselhardt bleibt auch künftig ein gehobenes Quartier mit eigenem Charakter.“ Auch Günter Schlecht (SPD) sprach von „einer Verdichtung mit Augenmaß“, ähnlich äußerte sich Uwe Claassen (Freie Wähler). Stephan Berg (Grüne) sprach dagegen von einer „pro forma suggerierten Nachverdichtung.“ Nach Ansicht der Grünen wären dreigeschossige Gebäude mit maximal neun Wohneinheiten gebietsverträglich und ökologisch sinnvoll. Berg kritisierte zudem die zunehmend naturferne Gartengestaltung auf dem Leuselhardt: Diese vermindere die wichtige Durchlässigkeit des Naturkorridors vom Schädelberg zum Tüllinger. Er forderte die Stadt auf, in dieser Hinsicht einen Rahmen für Grundstücksbesitzer zu schaffen, der ein gewisses Maß an naturnahen Grünflächen in Gärten festlegt.

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