Lörrach Verfahren schreitet nur langsam voran

Die Oberbadische

Gericht: Anklage wegen Betrugs

Lörrach (dr). Am sechsten Verhandlungstag gegen einen 52 Jahre alten, wegen Betrugs angeklagten Mann vor dem Schöffengericht Lörrach (wir berichteten) standen am Mittwoch kleinere Betrugsfälle im Zentrum. Auch hier sah sich der Angeklagte völlig im Recht und beschuldigte die jeweilige Gegenseite, ihn betrogen zu haben.

Konkret ging es um die Anmietung zweier Ferienwohnungen in Lörrach und Brombach. Der Angeklagte wollte seinen Wohnsitz im April 2013 dauerhaft ins Elsass verlegen, da dort die Mieten geringer seien. Bis die Renovierung des Hauses im Elsass abgeschlossen war, brauchte er für einige Wochen eine Bleibe. Über einen Bekannten, einen Immobilienmakler, kam er an die Adresse einer Frau, die ihm ihre Einliegerwohnung für vier Wochen vermieten konnte. Danach sei die Wohnung bereits anderweitig belegt gewesen.

Mündlich sei eine Mietzahlung von 600 Euro je Monat und 250 Euro Nebenkosten abgesprochen worden. Nach der Mietdauer sei das Haus im Elsass jedoch immer noch nicht fertig gewesen. Die Vermieterin bot dem Angeklagten eine Wohnung ihres Bruders in Brombach an, die der Angeklagte gerne annahm.

Nach drei bis vier Tagen sei er aber wegen unzumutbarer Umstände wieder ausgezogen. Überall sei Ungeziefer gekrabbelt, die Matratzen seien mit Urin verschmutzt und in mehreren Räumen sei Schimmel gewesen. Der Angeklagte legte dem Gericht zur Dokumentation Fotos der Wohnung vor.

Streit um Höhe der verlangten Miete

Kurz nach seinem Auszug habe er die Rechnungen erhalten. Die Frau wollte 2238 Euro – 600 Euro pro Woche plus Nebenkosten – haben. Und der Bruder verlangte drei Monatsmieten im Voraus in Höhe von insgesamt 4736 Euro. Der Angeklagte habe daraufhin das Gespräch gesucht, aber die beiden Vermieter hätten sofort Anzeige wegen Betruges erstattet.

Das Gericht muss nun die Sachlage aufklären und die beiden Vermieter dazu vernehmen.

Die Verhandlung wurde am Mittwoch für drei Wochen unterbrochen. Der Vorsitzende Richter Dietrich Bezzel gab allen Verfahrensbeteiligten eine umfangreiche Liste von Dokumenten an die Hand, die bis zum nächsten Verhandlungstermin im Selbstleseverfahren in das Verfahren eingeführt werden. Anders ließen sich die umfangreichen Akten nicht bewältigen (wir berichten weiter).

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