Der Gesetzgeber beschreibe das Gesetz als „eine der großen sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode“, mit dem mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden sollen. Das in der ersten von vier Reformstufen in Kraft getretene Gesetz hat das Ziel, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, eine zeitgemäßere Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höhere Effizienz der Eingliederungshilfe zu erreichen. Klauser erläuterte dazu, dass Kritiker des Gesetzes dagegen bemängeln, dass der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschränkt werden soll, die Bevormundung durch Behörden steigt, ein Sparzwang entsteht und sich der geplante Bürokratieabbau dergestalt nicht realisieren lasse. Er appellierte, im Sinne des Heinemann-Zitates, die realen Erfahrungen abzuwarten, Veränderungen entweder anzunehmen, oder sogar mitzubestimmen.
Für die kommenden Monate kündigte Klauser große Herausforderungen für den Verein an, da „die Konzeption für das geplante Wohnprojekt mit zehn bis 15 Wohneinheiten in Lörrach-Tumringen in die entscheidende Phase geht“.