Malsburg-Marzell Kirchengemeinde bleibt der Träger

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Betriebskosten für Kindergarten nachverhandelt / Weniger Verwaltung

Malsburg-Marzell (kn). Obwohl die politische Gemeinde seit längerer Zeit an den Betriebskosten für den evangelischen Kindergarten Schwalbennest stark beteiligt ist und nun auch den Erwerb des Gebäudes anstrebt, soll die Trägerschaft bei der evangelischen Kirchengemeinde am Blauen erhalten bleiben.

Nach der neuen, vom politischen Gemeinderat am Montag gebilligten Betriebskostenvereinbarung wird die Kostenübernahme neu geregelt. Nach der bisherigen Vereinbarung trug die Gemeinde bis jetzt 63 Prozent der Betriebsausgaben und weitere 62,6 Prozent des danach noch zu verbleibenden Defizits. Die Kosten für neuere Angebote wie die Schulkindbetreuung oder die dritte Gruppe wurden ohnehin zu hundert Prozent von der Gemeinde übernommen. Die Kirchengemeinde hatte einen Bedarf für Nachverhandlungen angemeldet, da für sie das immer noch verbleibende Defizit schwer zu tragen war.

Nach dem nun gebilligten Vertragsentwurf, der auch noch Thema im Kirchengemeinderat sein wird, ist eine vollständige Defizitübernahme durch die Gemeinde vorgesehen. Allerdings werden zunächst die kirchlichen Zuschüsse in Abzug gebracht, was bisher noch nicht der Fall war.

Nach der von der Verwaltung vorgelegten Beispielrechnung für das Jahr 2015 wird sich danach an der finanziellen Belastung der Gemeinde, sie betrug in diesem Jahr rund 214 000 Euro, kaum etwas ändern.

In der Aussprache im Gemeinderat verwies Bürgermeister Gerd Schweinlin auf die jederzeit gute Zusammenarbeit zwischen kirchlicher und politischer Gemeinde.

In der Weiterführung der Zusammenarbeit mit dem kirchlichen Träger sah er bedeutende Vorteile: Die politische Gemeinde sei mit der laufenden Verwaltung und Personalfragen nur sehr gering oder im Rahmen der Zuständigkeiten und Rechte zur Mitbestimmung im Kindergartenausschuss tangiert. Auch blieben kirchliche Zuschüsse gesichert und der Einzug der Elternbeiträge bleibe weiterhin in kirchlicher Zuständigkeit.

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