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Markgräfler Tagblatt

Am Dinkelberg: Mauburger Gemeinderat lehnt Lager für Pyrotechnik einstimmig ab

Einstimmig lehnte der Gemeinderat am Montagabend eine Bauvoranfrage ab, laut der auf dem Gelände der ehemaligen Koi-Zucht eine Werkstatt und ein Lager für Pyrotechnik hätten errichtet werden sollen.

Maulburg (hf). Sehr zahlreich waren interessierte Bürger wegen dieser Bauvoranfrage in den Rathaussaal geströmt, um die Beratungen zu verfolgen. In einer einleitenden Information gab Bürgermeister Jürgen Multner einige Erläuterungen, da die Frage eines Lagers für Pyrotechnik in Maulburg für einige Aufregung in der Bürgerschaft und auch in den sozialen Medien gesorgt hatte.

Aufgrund einer Erbausschlagung ist das Eigentum an dem Grundstück „Am Dinkelberg“ auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen. In einer ersten Runde der Zwangsversteigerung im Januar hatte es kein Angebot gegeben, das der Gläubiger akzeptieren wollte.

Vor einer anstehenden zweiten Versteigerungsrunde hatte ein Interessent aus Murg eine Bauvoranfrage gestellt. „Diese Anfrage ging direkt auf dem korrekten Weg bei der Gemeinde ein“, berichtete der Bürgermeister und trat damit Gerüchten entgegen, die Anfrage sei über das Landratsamt gestellt worden. Es sei auch durchaus legitim, so Jürgen Multner weiter, dass sich ein Kaufinteressent vor einem Kauf darüber Klarheit verschaffen wolle, was er mit dem Grundstück später anfangen könne.

In der Stellungnahme der Verwaltung ist detailliert beschrieben, dass das betreffende Grundstück im Außenbereich liegt und daher keine gewerbliche Nutzung – Ausnahme: privilegierte Bauvorhaben – möglich ist. Daher habe das Landratsamt auch frühere Bestrebungen der Koi-Zucht auf Ausbau und Bau eines Ladens auf dem Gelände abgelehnt.

Da der jetzige Antragsteller seinen Betrieb in einem Gewerbegebiet in Murg-Hänner führt, muss davon ausgegangen werden, dass die gleiche Nutzung für eine Ansiedlung in Maulburg vorgesehen ist. Die beantragte Nutzungsänderung ist für das Grundstück, das im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, nicht möglich. Im Baugesetzbuch vorgesehene Ausnahmen in Einzelfällen treffen für das geplante Vorhaben nicht zu. Deshalb schlug die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage nicht zu erteilen. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig. Der Bürgermeister präzisierte, dass sich auch die Baubehörde des Landratsamtes nicht über diesen Gemeinderatsentscheid hinwegsetzen könne. „Natürlich bleibt es dem Antragsteller unbenommen, im Klageverfahren seine Interessen weiter zu verfolgen“, führte Jürgen Multner aus. „Aber dann sehen wir uns vor Gericht wieder.“

Nach der ausführlichen Einleitung durch Bürgermeister Multner und durch die eingehende Stellungnahme der Verwaltung in der Beschlussvorlage, waren Unsicherheiten in der Bürgerschaft beseitigt und in den Wortmeldungen der Bürger, die Jürgen Multner bei dieser Frage zuließ, kam keine kontroverse Diskussion mehr auf.

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