Zum 1. Januar 2018 will auch die Müllheimer Verwaltung die bundesweit gesetzlich vorgeschriebene Umstellung der Buchführung auf die so genannte Doppik, also die Buchführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten bewältigt haben.
Gemeinderat: Bestandsaufnahme des unbeweglichen kommunalen Vermögens
Zum 1. Januar 2018 will auch die Müllheimer Verwaltung die bundesweit gesetzlich vorgeschriebene Umstellung der Buchführung auf die so genannte Doppik, also die Buchführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten bewältigt haben.
Von Dorothee Philipp
Müllheim. Während bisher nach dem kameralistischen System im Haushalt nur die Einnahmen und Ausgaben verbucht und die reinen Zahlungsströme abgebildet wurden, sorgt die Doppik für Transparenz auch bei den Vermögensverhältnissen und berücksichtigt den Werteverzehr, also die Abschreibungen des kommunalen Vermögens, die jährlich erwirtschaftet werden müssen.
Die dazu erforderliche Bestandsaufnahme des unbeweglichen kommunalen Vermögens hat die Stadt Müllheim dem Schwetzinger Büro iib-consult übertragen. Die Inventur des beweglichen Vermögens leisten die Mitarbeiter der Stadtverwaltung selbst, erklärte Stadtkämmerer Günter Danksin.
Gerhard Vogel von iib-consult erläuterte dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung das Vorgehen und Ergebnis der Bestandsaufnahme. Dass sich das ermittelte Immobilienvermögen der Stadt Müllheim mit 81 Millionen Euro für eine Stadt von dieser Größe eher bescheiden darstellt, liegt laut Vogel daran, dass bei allen Immobilien der jeweilige Buchwert beim Kauf für die Bilanz herangezogen wurde, das heißt, Wertsteigerungen sind nicht darin enthalten.
Geringere Quote
Das bedeutet dann aber auch eine geringere Abschreibungsquote, die laut Vogel bei jährlich 1,5 Millionen Euro liegt, die die Stadt ab jetzt erwirtschaften muss. Gedrückt wird dieser Posten durch die Zuschüsse, die beim jeweiligen Kaufvorgang geflossen sind und in der Bilanz unter „Sonderposten“ abgezogen werden. Eingeteilt waren die städtischen Immobilien in drei Kategorien: Unbebaute Grundstücke im Außenbereich wie Ackerflächen oder Wald, bebaute Grundstücke sowie Flächen der Infrastruktur wie Straßen oder Brücken. Gebäude wurden dabei nach ihrem Versicherungswert berechnet, für Sportanlagen gelten die Berechnungen der Architektenkammer, erklärte Vogel.
Besonders beeindruckt war er bei der Bestandsaufnahme vom „Verkehrsamt“, einem Bau mit Renaissance-Elementen, wie er lobend anmerkte. Die Straßen auf der Gemarkung wurden nach fünf Kategorien eingeteilt und man sei hier von Nutzungsdauern von durchschnittlich 50 Jahren ausgegangen.