Darin war unter anderem von „menschenunwürdigen“ Verhältnissen im Dekan-Doleschal-Haus die Rede. Richtig sei, dass dort sieben Personen in vier Zimmern lebten, stellte Fröhlin klar. Es gebe dort zwei Toiletten und zwei Duschen, das sei mehr als das, was die Rechtsprechung als „menschenwürdige Unterbringung“ definiert. Dort heißt es unter anderem, dass eine Grundversorgung mit Strom, Wasser und Abwasser bestehen müsse, aber Wasseranschlüsse direkt in der Wohnung nicht notwendig seien. Das gelte auch für Toiletten, Duschen und Bäder. „Wir sind hier deutlich besser aufgestellt“, betonte Fröhlin.
Und man wolle darauf hinarbeiten, dass die Menschen in den Obdachlosenunterkünften nicht vergessen werden. Die Stadt habe hier ihren sozialen Auftrag jenseits der amtlichen Zuständigkeiten erkannt.