Von Alexander Anlicker Neuenburg am Rhein. „Wir haben uns in vielen Punkten durchsetzen können, aber nicht in allen“, kommentierte Neuenburgs Bürgermeister Joachim Schuster den Planfeststellungsbeschluss zur Ertüchtigung der Bahnstrecke Müllheim-Neuenburg. Gemeinsam mit Teamleiterin Cornelia Müller stellte der Rathauschef dem Gemeinderat am Montag die wichtigsten Punkte des Planfeststellungsbeschlusses vor, den das zuständige Eisenbahnbundesamt zum Jahreswechsel an die Gemeinde gesandt hat. Lärmschutzwand verlängert, aber Schienenbonus gilt Bürgermeister Schuster berichtete von schwierigen Diskussionen mit der Bahn im Vorfeld, in denen versucht worden sei, einige Kompensationen hinzubekommen. Im Ergebnis habe die Bahn die von der Stadt gewünschte Verlängerung der Lärmschutzwand von 80 auf 230 Meter in ihre Planung übernommen, so der Rathauschef. Im Gegenzug habe die Stadt auch nicht auf den Verzicht des Schienenbonus bestanden. Der Verzicht auf den Schienenbonus hätte auch eine vier bis fünf Meter hohe Lärmschutzwand mitten durch die Stadt bedeutet, erklärte Schuster. Zwar wurde der Schienenbonus zum 1. Januar diesen Jahres abgeschafft. Das Eisenbahnbundesamt habe den Schienenbonus aber zur Anwendung gebracht, da das Planfeststellungsverfahren bereits eröffnet war. Im Zuge der Ertüchtigung der Strecke wird nun zwischen Schubert-Weg und Haydn-Weg eine 1,50 Meter hohe Lärmschutzwand auf der Südseite der Bahngleise entstehen. Für drei Anwesen im Kreuzmattweg habe das Eisenbahnbundesamt entschieden, nur passive Schallschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzfenster, festzusetzen. Aus Sicht der Behörde wäre eine 260 Meter lange Schallschutzwand für rund 650 000 Euro unverhältnismäßig. Nicht durchgesetzt hat sich die Stadt auch mit ihrem Wunsch, die Lärmschutzwand nach Osten in den Bereich des künftigen Baugebiets „Zunftackers“ zu verlängern. Hintergrund ist, dass lediglich eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt wurde, das Bebauungsplanverfahren aber seit Oktober 2006 ruhe. Bei den schalltechnischen Untersuchungen wurde aufgrund der Einwendungen der Stadt Neuenburg ein „Worst-Case-Szenario“ zugrunde gelegt, bei dem alle Züge mit der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde fahren. Einwendungen der Stadt bei Baulärm berücksichtigt Auch beim Thema Baulärm wurden die Einwendungen der Stadt weitgehend berücksichtigt. Die Vorlaufarbeiten sollen fünf Monate dauern und hauptsächlich tagsüber und in der Betriebsruhe stattfinden. Auch auf Arbeiten an Sonn- und Feiertagen soll im Wesentlichen verzichtet werden.Gründungsarbeiten für Oberleitungs- und Signalmasten sollen in Bohrtechnik erfolgen, um Erschütterungen zu minimieren. Auf Anregung der Stadt hat das Eisenbahnbundesamt auch festgelegt, dass die lärmintensiven Bauarbeiten während einer achtwöchigen Vollsperrung der Strecke – in den Sommerferien – erfolgen sollen.