Markgräflerland. Die bereits bestehende Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Ausbreitung der Vogelgrippe hat in den Gemeinden entlang des Rheins weiter Gültigkeit. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat dazu eine aktualisierte Allgemeinverfügung erlassen. Betroffen sind Geflügelhalter in den Gemeinden Breisach, Hartheim, Neuenburg, Vogtsburg und Heitersheim in einem Abstand von bis zu 500 Meter Entfernung zum Uferbereich des Rheins.