Neuenburg Vogelgrippe: Stallpflicht wird verlängert

Weiler Zeitung

Markgräflerland. Die bereits bestehende Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der

Markgräflerland. Die bereits bestehende Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Ausbreitung der Vogelgrippe hat in den Gemeinden entlang des Rheins weiter Gültigkeit. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat dazu eine aktualisierte Allgemeinverfügung erlassen. Betroffen sind Geflügelhalter in den Gemeinden Breisach, Hartheim, Neuenburg, Vogtsburg und Heitersheim in einem Abstand von bis zu 500 Meter Entfernung zum Uferbereich des Rheins.

Demnach müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter in diesem Bereich das Geflügel in geschlossenen Ställen oder abgedeckten dichten Vorrichtungen halten, die auch seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind.

Zudem gelten die Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelbestände gemäß der BMEL-Verordnung vom 21. November 2016 über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen bis zum 20. Mai 2017 weiter.

Die aktuelle Allgemeinverfügung mit allen Bestimmungen und weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der Homepage des Landratsamts unter der Adresse www.breisgau-hochschwarzwald.de.

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