Neuenburg am Rhein (anl). Die Landesgartenschau (LGS) 2022 in Neuenburg rückt näher, so stehen Themen rund um die LGS regelmäßig auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Am Montag waren das die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der LGS GmbH, die Entlastung des Aufsichtsrats sowie die Änderung der Hauptsatzung. Der kaufmännische Geschäftsführer der LGS GmbH, Stefan Laasch, stellte dem Gremium die Jahresrechnung und Bilanz vor. Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von rund 563 655 Euro und einem Fehlbetrag von 100 496 Euro, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wird. Ursprünglich geplant wurde mit einem Fehlbetrag von 174 600 Euro. Insgesamt wurden 161 473 Euro in die künftige Landesgartenschau investiert. Davon entfallen knapp 148 000 Euro auf Planungsleistungen, die in der Bilanz zum Vermögen der GmbH zählen. Ferner wurde eine Messstation beim Wuhrloch im Wert von 2910 Euro beschafft. Hinzu kommen Marketing-Aufwendungen wie die Beschaffung einer zusätzlichen Webcam zur Darstellung der Bauarbeiten am Rheinufer im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) beschafft, eine elektronische Werbesäule (Public Display) am Rheinufer für knapp 5000 Euro sowie eines Quadcopters für Luftaufnahmen für knapp 1600 Euro. Der von der MTR Markgräfler Treuhand & Revision erstellte Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach geprüft, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte. Der Gemeinderat billigte einstimmig den Jahresabschluss und erteilte der Geschäftsführung Entlastung. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat die Entlastung des Aufsichtsrats, wobei die befangenen Aufsichtsratsmitglieder vom Ratstisch abrücken mussten, und beauftragte den Bürgermeister damit, in der Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Umlegungsausschussgebildet Für die Landesgartenschau 2022 beziehungsweise den Bebauungsplan Rheingärten hat der Gemeinderat bereits einen so genannten ständigen Umlegungsausschuss gebildet. Dieser besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, acht Gemeinderäten und zwei Sachverständigen. Da der Umlegungsausschuss noch nicht in der Hauptsatzung der Stadt verankert war, wurde der entsprechende Paragraf, der die beschließenden Ausschüsse und deren Zusammensetzung regelt, geändert. Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig.