Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das die Neuenburger Bürgermeisterwahl vom 19. April für ungültig erklärt hat. Dies teilte die Behörde gestern per Pressebericht mit. Neuenburg am Rhein (boe). Die Kommunalaufsicht des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald werde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts keine Zulassung der Berufung beantragen, heißt es in dem Schreiben. Bürgermeister Joachim Schuster hatte bereits am 17. November – eine Woche nach dem Gerichtsentscheid – bekanntgegegeben, dass er keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde (wir berichteten). Sollte die Stadt ebenfalls auf Rechtsmittel verzichten, würde die Wahl für ungültig erklärt. Danach könnte die Stadt umgehend einen neuen Wahltermin festlegen. Der Neuenburger Gemeinderat wird in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am 7. Dezember darüber entscheiden, ob die Stadt Berufung einlegen wird. Dies teilte das Rathaus gestern auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Wenn alle drei Parteien – Stadt, Landratsamt und Bürgermeister Schuster – darauf verzichten, wird laut Landratsamt eine Ungültigkeitserklärung verfasst. Gemeinderat entscheidet am 7. Dezember Schuster hat bereits angekündigt, bei einer Neuwahl erneut für eine vierte Amtszeit kandidieren zu wollen. Seine Herausforderin Beate Wörlein will sich ebenfalls wieder zur Wahl stellen. Bei der Wahl am 19. April waren auf Amtsinhaber Schuster knapp 60 Prozent der Stimmen entfallen, auf Wörlein 37,25 Prozent. Ein Artikel in der Stadtzeitung vom 13. März, der die Verdienste von Bürgermeister Schuster mit lobenden Worten bedachte, hatte den Ausschlag dafür gegeben, dass das Gericht die Wahl kippte. Das Verwaltungsgericht hatte den Bericht im offiziellen Amtsblatt der Stadt als wahlbeeinflussend eingestuft. Es sah in dem Beitrag, der fünf Wochen vor der Wahl erschien, einen Wahlfehler von ergebniserheblichem Gewicht, da nicht sicher festgestellt werden könne, dass der Bewerber Schuster die absolute Mehrheit der abgegeben Stimmen auch ohne die festgestellte Wahlbeeinflussung erreicht haben würde. Das Landratsamt als Wahlaufsichtsbehörde hatte in seiner Entscheidung über den Einspruch der bei der Wahl unterlegenen Kandidatin Wörlein festgestellt, „dass der am 13. März in der Stadtzeitung veröffentlichte Bericht zwar inhaltlich gegen das in Wahlzeiten für Kommunale Amtsträger geltende Neutralitätsgebot verstößt“. Es sah diesen Verstoß jedoch „vor allem durch den langen zeitlichen Abstand zum Wahltermin“ nicht ursächlich für den Wahlausgang an. Öffentliches Interesse an schneller Neuwahl Das Landratsamt habe sich nun „in der Abwägung zwischen dem Bedürfnis nach Klärung von Rechtsfragen, die sich aus der Urteilsbegründung ergeben, und dem zum Teil bereits schon in der Öffentlichkeit bekundeten Interesse an der schnellstmöglichen Durchführung einer Neuwahl entschieden, kein möglicherweise langwieriges Berufungsverfahren zu beantragen“, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts abschließend.