Rheinfelden 14 Monate Gefängnis für Einbrüche

Die Oberbadische

Nur ein Angeklagter wird verurteilt

Rheinfelden (dr). Mit grober Gewalt waren mindestens zwei Männer am 7. Februar dieses Jahres in zwei Häuser in Rheinfelden eingebrochen und hatten diese durchsucht und ausgeraubt. Am Dienstag standen drei Beschuldigte aus Rumänien im Alter von 23 bis 35 Jahren vor dem Schöffengericht Lörrach, um sich wegen dieser Taten zu verantworten. Zwei Urteile ergingen: Einer der Beschuldigten wurde freigesprochen, ein anderer muss 14 Monate ins Gefängnis.

Bei beiden Einbrüchen hatten die Täter mit einem Stein ein Fenster beziehungsweise die Terrassentür eingeworfen und waren so in das Haus gelangt. Beim ersten Einbruch war den Tätern nur ein kleiner Geldbetrag und ein altes Handy in die Hände gefallen. „Wir brauchten Geld und haben darum weiter gemacht“, übersetzte die Dolmetscherin die Rechtfertigung eines der Angeklagten.

Beim zweiten Einbruch wenig später fiel den Tätern neben Schmuck und einem iPad auch Parfüm, Bargeld und eine wertvolle Uhr in die Hände. Gesamtwert etwa 4000 Euro. Der Sachschaden betrug in beiden Fällen mindestens 1000 Euro.

Die 23 und 24 Jahre alten Männer waren weitgehend geständig. Der 35-jährige wollte mit allem nichts zu tun haben. Er sei betrunken gewesen – der Alcotest hatte 0,88 Promille ergeben, was kein hoher Wert ist – und habe im Auto der Beschuldigten geschlafen. Nur einmal sei er in ein Gebüsch gegangen um auszutreten.

Bei der Festnahme der Angeklagten war Kommissar Zufall zur Hilfe gekommen. Ein Anwohner hatte das total verkehrswidrig auf dem Bürgersteig parkende Auto der Angeklagten mit französischem Kennzeichen gesehen und die Polizei gerufen. Als die Streife ankam sei das Auto bereits weg gewesen. Zeitgleich sei über Funk die Meldung des ersten Einbruchs gekommen. Ganz kurz später sei das gesuchte Auto dem Streifenwagen entgegen gekommen. Die Streife habe gewendet und das Auto gestoppt. Schon bei der ersten Kontrolle fiel den Polizeibeamten Einbruchswerkzeug in die Hände. Die drei Insassen wurden festgenommen. Bei der Untersuchung des Autos fand man dann unter dem Beifahrersitz das Diebesgut.

Bei der Festnahme hätten alle drei Männer mit Erde verschmutzte Schuhe und Hosenbeine gehabt.

Gegen den 24-jährigen Angeklagten war noch eine Anklage wegen dem Diebstahl einer größeren Menge Kupfer im Bereich Pforzheim anhängig. Da dieser Fall von dem Angeklagten bestritten wurde sind noch weitere Ermittlungen nötig. Darum wurde das Verfahren gegen diesen Angeklagten abgetrennt.

Für den 23 Jahre alten Angeklagten, er war erst kürzlich in Rumänien aus einer längeren Strafhaft entlassen worden, forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung. Die Verteidigerin sprach sich für ein Jahr auf Bewährung aus.

Der 35-jährige soll wegen Beihilfe ein Jahr ohne Bewährung ins Gefängnis, meinte die Staatsanwältin. Da die Angabe, er habe nur im Gebüsch austreten wollen und sich dabei die schmutzigen Schuhe geholt, nicht zu widerlegen sei beantragte der Verteidiger Freispruch.

Dieser Argumentation konnte sich auch das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Harald Krohn nicht verschließen. Darum wurde der 35-jährige freigesprochen. Dafür folgte das Gericht bei dem 23 Jahre alten Mann dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung.

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