Rheinfelden Anklage bricht in sich zusammen

Die Oberbadische

Prozess: Zeuge dreht Verfahren

Von Gottfried Driesch

Beim Verhandlungsauftakt vor zwei Wochen (wir berichteten) lautete die Anklage noch auf gemeinschaftlichen Raub. Jetzt wurden die beiden Angeklagten nur wegen Diebstahls und Körperverletzung zu geringen Geldstrafen von 450 Euro und 540 Euro verurteilt.

Rheinfelden. Zwei 25 und 27 Jahre alte Angeklagte aus Rheinfelden mussten sich vor dem Schöffengericht Lörrach verantworten. Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Geschädigte wegen einer akuten Magen-Darm-Verstimmung krank gemeldet. Am Montag sagte er nun als Zeuge aus.

Angeklagter: Es war alles nicht so schlimm

In seiner Aussage relativierte er seine kurz nach der Tat gemachten polizeilichen Aussagen. Die schallenden Ohrfeigen, die er angeblich von dem älteren der beiden Angeklagten am Morgen des 11. Januar des vergangenen Jahres in seiner Wohnung in Rheinfelden bekommen hatte, waren jetzt nur noch leichte Klapse auf den Hinterkopf. Auch habe er sich nicht konkret bedroht gefühlt. Bei dem morgendlichen Besuch von insgesamt drei stark angetrunkenen Männern bei dem Geschädigten hatten diese eine Spielkonsole und einen Minitresor mit einer geringen Menge Bargeld mitgenommen. Jetzt stellte der Geschädigte klar, dass nur die geringwertigen Bedieneinheiten der Spielkonsole mitgenommen worden seien. Diese hatte der 25-Jährige am Folgetag zurückgebracht. Außerdem hätten sich die beiden Angeklagten bei dem Geschädigten entschuldigt.

Staatsanwältin lässt Raubanklage fallen

Die Staatsanwältin konnte nach diesen Schilderungen die Raubanklage nicht aufrecht erhalten. Es sei bei dem Diebstahl keine Gewalt im Spiel gewesen. Wegen Diebstahl forderte sie für den 25-Jährigen eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 30 Euro. Der 27-Jährige solle wegen Diebstahls, Körperverletzung und dem zugegebenen Erwerb von zehn Mal je ein Gramm Marihuana zu fünf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden. Der 27-jährige hat zahlreiche Vorstrafen und sitzt derzeit in Haft.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel hielt für den älteren Angeklagten eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à sechs Euro für angemessen. Der 25-Jährige wurde mit 30 Tagessätze à 15 Euro bestraft.

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