Auf der Grundlage des geänderten Schulgesetzes sind jetzt zwei unterschiedliche Typen der Ganztagsschule möglich, wenngleich das Gesetz bislang nur verabschiedet, aber noch nicht gültig wurde. Da gibt es das Modell der „gebundenen“ wie die Hans-Thoma-Schule. Dort ist der Ganztagesbetrieb verpflichtend. Bei der „offenen“ Form wie der Goethe-Schule kann die Teilnahme am Ganztagesprogramm gewählt werden. Bei beiden sich auch nichts ändern, denn beide setzen ihre Konzepte bereits erfolgreich um. Aber sie können ihre Kooperationspartner frei wählen, wie Hauptamtsleiter Hanspeter Schuler schon vor einigen Wochen dem Gemeinderat erläuterte (wir berichteten). Ändern wird sich aber der städtische Finanzbedarf für die schulische Ganztagsbetreuung. Denn die Schulen können die Betreuung durch Lehrkräfte bis zur Hälfte „monetarisiern“. Das heißt, sie werden an externe Partner vergeben. Diese waren zwar auch schon in der Vergangenheit mit an Bord. Doch dafür bezahlte die Stadt. Jetzt kann das mit Landesmitteln geschehen.
In der angesprochenen Gemeinderatssitzung bezifferte der für das städtische Schulwesen zuständige Schuler die an beiden Schulen zusammen entstehenden Aufwendungen mit 348 000 Euro; weitere 24 500 Euro für Essensaufsicht und Mitarbeiter des diakonischen Werkes kommen hinzu. In Zukunft sieht die Rechnung für die Stadt erheblich günstiger aus: Es sind, wenn das Gesetz Gültigkeit hat, nur noch rund 150 000 Euro für die Ganztagsbetreuung.