Nach dem positiven Bauvorbescheid durch die Stadt, gegen den betroffene Anwohner beim Regierungspräsidium Widerspruch einlegten, steht eine offizielle Entscheidung des Regierungspräsidiums nach wie vor aus, womit weiterhin alles offen ist.
Geprüft wurde nun von der Baurechtsabteilung der Stadt Rheinfelden, wie sich die Verhängung einer Veränderungssperre auf das weitere Prozedere auswirken würde. Das Ergebnis erläuterte am Montag Daniel Brugger, Leiter der Baurechtsabteilung. Doch anstatt ein klares Ja oder Nein für eine Veränderungssperre bekanntzugeben, wies Brugger zunächst auf mögliche Einschränkungen für die betroffenen Anwohner und Schadenersatzforderungen hin, die in Betracht kommen könnten, sollte eine Veränderungssperre für das Gebiet ausgesprochen werden.