Für die Anpassung der gebühren im Bestattungswesen sprach sich auch Alfred Winkler (SPD) aus. Er plädierte allerdings für eine andere Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu entrichtenden Gebühren. Weil nämlich nach der genutzten Fläche berechnet wird, sieht er die Urnenbestattung deutlich im Vorteil gegenüber der herkömmlichen Bestattung mit Reihengrab. Friedhöfe haben seiner Meinung nach neben der Bestattung auch eine Aufenthaltsqualität für die Besucher zu bieten. Doch das koste die Stadt schließlich Geld. Und genau das sieht er bei den Urnengräbern nicht ganz gerecht über den tatsächlich genutzten Flächenanteil nicht genügend berücksichtigt. „Es geht nicht, dass wir eine Art Billigkultur auf unseren Friedhöfen einführen“, monierte er.
Auch Rainer Vierbaum (CDU) hält den Schlüssel für die Berechung der Kosten über die Fläche nicht mehr für passend. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt sagte für die Gemeinderratsitzung am 26. Januar nochmals eine genauere Erläuterung der Bemessungs-grundlage über die Fläche zu.
Ungeachtet dessen wird es künftig auf dem Karsauer Friedhof die Möglichkeit einer naturnahen Grabstätte geben, und zwar auf dem Urnenwahlgrabfeld „Waldlichtung“. Der Ortschaftsrat hatte sich vor gut zwei Jahren bereits mit dem Thema beschäftigt und dieser Möglichkeit der Bestattung zugestimmt. Die Beisetzungskosten sind hierfür mit 367 Euro kalkuliert.