Rheinfelden Beerdigung kostet künftig mehr

Die Oberbadische
Während die Gebühren im Bestattungswesen zum Teil deutlich steigen sollen, bleibt die Gebühr für die Nutzung der Aussegnungs- und Abdankungshallen mit 200 Euro konstant. Dafür sprach sich jetzt der Hauptausschuss aus. Foto: Gerd Lustig Foto: Die Oberbadische

Hauptausschuss: Neue Friedhofssatzung bei zwei Enthaltungen dem Rat zum Beschluss weitergeleitet

Für Bestattungen auf den Rheinfelder Friedhöfen müssen die Bürger künftig tiefer in die Tasche greifen. Bei zwei Enthaltungen (Paul Renz und Alfred Winkler) votierte der Hauptausschuss für die nötige Änderung der Friedhofsatzung und entsprechende Gebührenordnung.

Rheinfelden (lu). Die endgültige Entscheidung wird am 26. Januar im Gemeinderat getroffen. Zuletzt war die aus dem Jahr 2004 stammende Friedhofsatzung vor fünf Jahren angepasst und geändert worden.

Der Deckungsgrad der Kosten hatte nur noch knapp 60 Prozent betragen. Künftig soll er wieder bei annährend 100 Prozent liegen, wie Amtsleiter Frank-Michael Littwin erläuterte. Im Übrigen verwies er darauf, dass es sich bei der neuen Gebührenkalkulation um eine Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) handele. In der Zukunft soll die Gebührenordnung im Bestattungs- und Friedhofswesen aber in kürzeren Jahresabständen der Prüfung unterzogen werden, versprach Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Dies hatte unter andere auch Karin Reichert-Moser (Freie Wähler) angeregt.

Fraktionssprecher Paul Renz (CDU) sprach insgesamt zwar von zum Teil horrenden Erhöhungen der Gebühren im Friedhofswesen. „Dennoch ist die jetzige Erhöhung absolut notwendig“, brachte er es für das gesamte Gremium auf den Punkt. Rheinfelden liege damit im Vergleich mit Städten wie Lörrach oder Weil am Rhein trotz zum Teil deutlicher Verteuerungen noch an der Unterkante der Preisliste. Für ein normales Reihengrab sind demnach künftig 806,50 Euro (bisher 475 Euro) fällig, für ein Urnenreihengrab 279 Euro (bisher 160 Euro) und für ein Urnenreihengrab im Rasenfeld 257 Euro (bisher 150 Euro).

Gleich geblieben ist allerdings der Betrag für die Benutzung der Aussegnungs- und Abdankungshallen auf den Friedhöfen, nämlich bei 200 Euro.

Für die Anpassung der gebühren im Bestattungswesen sprach sich auch Alfred Winkler (SPD) aus. Er plädierte allerdings für eine andere Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu entrichtenden Gebühren. Weil nämlich nach der genutzten Fläche berechnet wird, sieht er die Urnenbestattung deutlich im Vorteil gegenüber der herkömmlichen Bestattung mit Reihengrab. Friedhöfe haben seiner Meinung nach neben der Bestattung auch eine Aufenthaltsqualität für die Besucher zu bieten. Doch das koste die Stadt schließlich Geld. Und genau das sieht er bei den Urnengräbern nicht ganz gerecht über den tatsächlich genutzten Flächenanteil nicht genügend berücksichtigt. „Es geht nicht, dass wir eine Art Billigkultur auf unseren Friedhöfen einführen“, monierte er.

Auch Rainer Vierbaum (CDU) hält den Schlüssel für die Berechung der Kosten über die Fläche nicht mehr für passend. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt sagte für die Gemeinderratsitzung am 26. Januar nochmals eine genauere Erläuterung der Bemessungs-grundlage über die Fläche zu.

Ungeachtet dessen wird es künftig auf dem Karsauer Friedhof die Möglichkeit einer naturnahen Grabstätte geben, und zwar auf dem Urnenwahlgrabfeld „Waldlichtung“. Der Ortschaftsrat hatte sich vor gut zwei Jahren bereits mit dem Thema beschäftigt und dieser Möglichkeit der Bestattung zugestimmt. Die Beisetzungskosten sind hierfür mit 367 Euro kalkuliert.

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