Rheinfelden Die Verantwortung bleibt dem Geber

Die Oberbadische
Die Verantwortung für die im „Food Sharing Häusle“ verschenkten Lebensmittel bleibt bei Hieber. Archivfoto: Ulf Körbs Foto: Die Oberbadische

Bundestagswahl: Grünen-Kandidat Zickenheiner informiert sich über Hiebers „Food Sharing Häusle“

In einer Sache sind sich Dieter Hieber und der hiesige Grünen-Bundestagskandidat Gerhard Zickenheiner einig: Lebensmittel gehören nicht in den Müll. Der Bewerber hat sich bei dem Lebensmittelhändler über dessen Idee des „Food Sharing Häusles“ informiert.

Rheinfelden. Der Inhaber der „Hieber Märkte“ kämpft seit einigen Monaten mithilfe seiner beiden „Food Sharing Häusle“ in Schopfheim und in Nolligen gegen die sinnlose Vernichtung von einwandfreien Lebensmitteln, deren Ablaufdatum überschritten ist und unterstützt damit gleichzeitig Bedürftige in unserer Region (wir berichteten). Dabei ärgert er sich über die Risiken, die er dadurch schultert, weil die deutsche Gesetzgebung für diese vorbildliche Einrichtung keinen sinnvollen Rahmen bietet: Die Verantwortung für die verschenkten Lebensmittel bleibt bei ihm. Selbst bei unsachgemäßer Weiterverwendung durch die Abholer bewegt er sich haftungsrechtlich auf unsicherem Terrain. Deshalb ziehen viele Lebensmittelhändler die Vernichtung der Lebensmittel vor. „Meine Mitarbeiter sind Spezialisten in Sachen Lebensmittel und haben klare Anweisung, nur die Lebensmittel in den Food Sharing Häusles zur Gratis-Vergabe auszulegen, die sie selbst bedenkenlos verzehren würden“, erklärt der Händler.

Hieber wäre zwischenzeitlich froh, er könnte die Verantwortung und die Lebensmittel an die Tafeln abgeben, die bereits über gute Strukturen verfügen, „aber die haben juristisch das gleiche Problem“.

Zickenheiner freut sich über das Engagement von Dieter Hieber in der Region und hält eine bundesweite Regelung für alle Ausgabestellen und Tafeln für die richtige Lösung. Damit müssten die Geber abgesichert werden. Der Gesetzgeber sollte nicht immer von der Unmündigkeit der Bürger ausgehen, meint der Grünen-Kandidat: „Die Menschen sind in der Lage, zu beurteilen, was sie essen können und was nicht. Vor dem eigenen Kühlschrank stehen sie schließlich auch oft vor der Entscheidung, ein abgelaufenes Lebensmittel noch zu konsumieren oder auch nicht.“ Schon mit der Angabe einer vernünftigen Verzehrbarkeitsangabe nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) könne ein Zeitrahmen aufgespannt werden, innerhalb dessen die guten Produkte für den Geber risikofrei abgegeben werden können.

Auch in einem weiteren Thema waren sich der Bundestagskandidat und der Lebensmittelexperte einig: Die Gesetzeslage, aber auch viele Labels fördern auf geradezu unsinnige Weise die Verpackungsflut. „Das habe ich schon auf meiner Liste für den Fall, dass ich im Bundestag lande: Wir haben uns da mit unseren Vorschriften völlig verrannt, die müssen zur Entlastung der Umwelt rigoros entschlackt werden. Es kann nicht sein, dass ein 80-Gramm-Produkt in einer 20-Gramm-Plastikbox landet, zu deren Produktion 40 Gramm Rohöl aufgewendet wird. Und dann steht auch noch „Bio“ drauf. Das mag für die Produktion des Lebensmittels ja zutreffen, nachhaltig ist das sicher nicht“, kritisiert Zickenheiner.

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