Rheinfelden Haben sie die Moscheefenster eingeworfen?

Die Oberbadische

Prozess in Lörrach soll Klarheit schaffen

Rheinfelden (dr). Sechs junge Männer im Alter zwischen 19 und 28 Jahren müssen sich seit gestern vor dem Jugendschöffengericht Lörrach wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten. Dabei können die Taten grob in zwei Komplexe unterteilt werden.

Bei einer Massenschlägerei vor einer Gaststätte in Herten am 26. Februar 2011 trafen eine rechte und eine linke Gruppierung aufeinander. Die sechs Angeklagten können der rechten Gruppe zugeordnet werden. Weil der Richter unsicher war, ob es auch im Gerichtssaal zu Auseinandersetzungen zwischen den Gruppierungen kommen würde hatte das Amtsgericht am Eingang des Gebäudes am Dienstag umfangreiche Sicherheitskontrollen durchgeführt.

Der zweite Anklagekomplex befasst sich mit einem Landfriedensbruch und einer Sachbeschädigung. Am 4. November 2010 sollen einige der Angeklagten an der Alperenler-Moschee in Rheinfelden fünf Fensterscheiben eingeworfen und damit einen Schaden von rund 3000 Euro verursacht haben.

Zunächst erklärten fast alle Angeklagten, sich nicht zur Sache äußern zu wollen. Ein 20-jähriger Angeklagte sagte dann doch aus. Er habe an dem Abend ziemlich viel Alkohol getrunken. Zunächst seien die beiden Gruppen in unterschiedlichen Räumen der Gaststätte gewesen. Doch auf der Straße sei es dann sehr rasch zur Sache gegangen. Es seien Flaschen und Steine geflogen. Einer der Kumpel hätte Schlagringe und einen Baseball-Schläger besorgt. Der Angeklagte habe auch nur mit dem Schläger so herumgefuchtelt, weil er vor zwei Angreifern Angst gehabt hätte.

Nachdem einer der Angeklagten das Schweigen gebrochen hatte, sagte auch ein 19-jähriger aus. An dem Abend sei eine Versammlung der Feuerwehr gewesen, danach sei man in die Gaststätte gegangen. In der Gastwirtschaft habe eine nervöse Anspannung geherrscht - dies sei ihm aufgefallen. Er sei dann losgezogen und habe den Baseballschläger besorgt. Angeblich nur, um sich zu verteidigen und nicht als Angriffswaffe.

Eine weitere Anklage gegen einen 22 Jahre alten Angeklagten sprach von einer zweiten Steinwurfattacke gegen die Rheinfelder Moschee und eine Reihen von Verkehrsstraftaten. Die Verteidigerin rügte dabei mehrere Verfahrensfehler bei der Anklageerhebung

Verteidigerin rügt Verfahrensfehler

und beantragte eine Einstellung durch Urteil. Der Vorsitzende Richter Axel Frick lehnte den Antrag ab, trennte aber diese Anklage für eine spätere Verhandlung vom laufenden Verfahren ab.

21 Zeugen hat das Gericht zur Aufklärung des Falles geladen. Die Verhandlung wird bereits heute fortgesetzt - wir berichten weiter.

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