Rheinfelden Häuslebauer müssen mehr bezahlen

Die Oberbadische
Häuslebauer müssen tiefer in die Tasche greifen: Die Bodenrichtwerte in Rheinfelden und Schwörstadt sind gestiegen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Bodenrichtwerte: Gutachterausschuss legt neue Bewertung fest / Steigerungen um bis zu 20 Prozent

Der Gutachterausschuss für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Rheinfelden–Schwörstadt hat neue Bodenrichtwerte für bebaute und unbebaute Grundstücke zum Stichtag 31. Dezember 2016 festgelegt. Im Durchschnitt verteuern sich die Bodenpreise im Vergleich zum Zeitraum 2013/2014 in Rheinfelden um 20 Prozent und in Schwörstadt um 17 Prozent.

Rheinfelden/Schwörstadt. Dabei verzeichnen die verschiedenen Richtwertzonen unterschiedlich hohe Preissprünge. Der Preisanstieg für landwirtschaftliche Flächen liegt bei 16 Prozent. Die neuen Bodenrichtwerte geben einen ersten Anhaltspunkt für die Wertermittlung einer Immobilie, sie haben aber keinen bindenden Charakter.

In Rheinfelden liegt der höchste Richtwert bei 350 Euro pro Quadratmeter am Adelberg. Deutlich günstiger dürfte der Landerwerb dagegen in Schwörstadt sein: Hier wurde der Spitzenwert von 155 Euro pro Quadratmeter im Gebiet Zohlen und Lehne-Baumatt ermittelt. Die größten Preissprünge verzeichneten dabei in der Großen Kreisstadt die Richtwertzonen für Riedmatt und Burgstraße/Ziegelacker.

„Der deutliche Preisanstieg ist sicherlich der Knappheit verfügbarer Baugrundstücke geschuldet“, hält Paul Renz, Vorsitzender des Gutachterausschusses, fest. Etwas geringer fällt mit durchschnittlich 16 Prozent der Preisanstieg für landwirtschaftliche Flächen aus. Den Richtwert für Waldboden erhöhte der Gutachterausschuss von bisher 0,25 Euro auf 0,35 Euro pro Quadratmeter.

Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte wurden die Grundstücksveräußerungen der vergangenen beiden Jahre (2015 und 2016) herangezogen. Insgesamt wechselten in diesem Zeitraum 200 Bau- und Wohngrundstücke den Besitzer.

Die ermittelten Richtwerte sind ein guter Anhaltspunkt. „Man darf dabei aber nicht vergessen, dass der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist. Daher muss der Wert eines konkreten Grundstücks immer anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt und gegebenenfalls angepasst werden“, betont Yvonne Laasch von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

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