Hannelore Nuss, die Vorsitzende des Tierschutzvereins, nahm auch an der Sitzung teil. Sie äußerte nochmals ihr Bedauern über den Sachverhalt. Nach ihrer Ansicht ist der Paragraph, auf den sich die Stadt Rheinfelden bezieht, eine Kann-Auslegung. Zudem sei eine Änderung des Bebauungsplanes ohne weiteres möglich und nicht unüblich. Ortsvorsteherin Rita Rübsam war es wichtig zu verdeutlichen: „Wir sind keine bösen Menschen, die keine Tiere mögen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die nötigen Informationen bekommen, so dass alle Ortschaftsräte auf dem gleichen Stand sind.“ Zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sagte sie: „Ich kann mir vorstellen, dass es schwierig wird, Land zu finden, wo das stattfindet. Es gibt die Landwirte aus den Nachbargemeinden, die unsere Felder gut bewirtschaften. Die Stadt selber hat nicht viele Ländereien in Nordschwaben,die zur Verfügung gestellt werden könnten“.
Auf Anfrage gab Lutz Schadt an, dass derzeit verpachtete Grundstücke von den Landeigentümern aufgekündigt wurden. Die Schadts werden diese pachten und einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb spätestens im Januar anmelden: „Es werden Hochlandrinder kommen, 40 bis 50 Hektar Land sollen gepachtet oder zu erworben werden.“