Rheinfelden Josefshaus – ein toller Arbeitsplatz

Die Oberbadische
Die Führungsmannschaft des St. Josefshauses freut sich über die doppelte Auszeichnung als „Great Place to Work“. Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Auszeichnung: Einrichtung erhält zweimal den Preis „Great Place to Work“ verliehen

Das St. Josefshaus kann sich sehen lassen: Nach einer Mitarbeiterbefragung über deren Berufszufriedenheit hat die Hertener Einrichtung zweimal den Preis „Great Place to Work“ erhalten.

Rheinfelden-Herten. „Das erfüllt uns mit Stolz“, kommentierte Vorstandsmitglied Birgit Ackermann.Schließlich gelangte man bundesweit zur Auszeichnung als bestes Sozialunternehmen und landesweit zum besten Unternehmen. Auf dieser Liste stehen auch Endress + Hauser oder Sick. Und die beiden hätten einen viel größeren Etat für Maßnahmen, um die Zufriedenheit der Angestellten am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Ackermanns Vorstandskollege Christoph Dürdoth skizzierte im Pressegespräch , welche Maßnahmen in der Hertener Einrichtung und den Töchtern ergriffen werden. Sie alle kann man einerseits unter dem Begriff „Nähe zum Personal“, andererseits „besondere Angebote“ zusammenfassen. So nehmen sich beide Vorständler einen Tag Zeit, um neue Mitarbeiter mit der Institution bekannt zu machen. Oder es gibt den „Vorstandsblog“ im haus-eigenen Internet. Diese Plattform ermöglicht die direkte Kommunikation zwischen dem obersten Management und allen insgesamt 1500 Mitgliedern.

Großen Wert legt die Führung des Josefshauses auch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Grund liegt auch darin, dass rund 70 Prozent der Kräfte Frauen sind. Daher versucht das Haus sich mit auf Familien abgestimmten Dienstzeiten und betrieblicher Kinderbetreuung zu positionieren, damit junge Mütter schnell wieder in den Job zurück können.

Aber es gibt daneben noch ganz andere Angebote wie das „Job-Rad“. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit für Josefshäusler, ihr Wunschrad über den Arbeitgeber zu beziehen. Bezahlt wird das Velo dann bequem über die Gehaltsarbrechnung. Dabei sparen die „Job-Radler“ sogar Steuern, denn dank neuer Regelungen gilt das sogenannt „Dienstwagenprivileg“ auch für Fahrräder und E-Bikes. Und unter diese Sonderleistungen fallen auch Präventionsgutscheine. Nach den Arbeitsvertragsrichtlinien werden 0,25 Prozent vom Lohn in einen Sondertopf eingezahlt. Mit diesem Geld werden dann „Präventionsgutscheine“ finanziert. Mit ihnen werden den Mitarbeiter dann der Eintritt in Bäder, sportliche Einrichtungen, für Rehabilitationmaßnahmen oder auch kulturelle Veranstaltungen teil-finanziert.

Auch ein Markenzeichen

Die Mitarbeiterzufriedenheit ist für das Josefshaus ein hohes Gut. Aber die beiden Auszeichnungen freut die Führungsspitze ebenso aus einem anderen Grund: Sie helfen nämlich bei der Personalrekrutierung, wie Personalleiterin Pfränder-Mück ganz unumwunden einräumt: „Das ist sicherlich ein Markenzeichen auf dem Bewerbermarkt. Aber wir haben noch wirklich Glück, denn bei uns gibt es kaum Schwund, trotz der Nähe zur Schweiz.“

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