Rheinfelden. Es war ein langer Weg beim Kapfweg. Schließlich stammt der Beschluss, für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, aus dem Jahr 2013, woran CDU-Ratsherr Dieter Meier erinnerte, wobei „ein Riesenaufwand für eine relativ kleine Fläche betrieben werden musste“. Er hielt außerdem fest, dass nach öffentlichem Recht die Stadt keinerlei Verpflichtung für die Zuwegung für die hinteren Grundstücke habe, da es sich hier nur um einen „Trampelpfad“ und nicht um einen regulären Fußweg handele.
Auch Karin Paulsen-Zenke (SPD), die noch im Bauausschuss jüngst diese Haltung bedauerte, sah die Interessen der Bauwilligen und der Anlieger berücksichtigt, wenn gleich eben nur ein Kompromiss gefunden wurde. Jetzt müssten in Sachen „Trampelpfad“ die künftigen Grundstücksbesitzer „untereinander und miteinander reden“, mahnte sie. Was Rainer Vierbaum (CDU) noch mit dem Appell ergänzte: „Macht Euch das Leben nicht unnötig schwer.“