Stolz ist man in Rheinfelden indes auf eine doppelte Sozialstaffelung mit Rabatten zwischen 15 und 25 Prozent, an der auch künftig nicht gerüttelt werden soll, wie es quer durch alle Fraktionen hieß. Und das bedeutet: Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kitas und Kindergärten werden nicht nur nach den im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren berechnet, sondern auch nach dem jeweiligen Einkommen der Eltern. „Wir sind eine familienfreundliche Kommune plus“, zeigte sich Rösner stolz. Mit diesem Modell, das es im Übrigen auch in Grenzach-Wyhlen gibt, sieht sie beinahe ein Alleinstellungsmerkmal unter den Gemeinden in Baden-Württemberg geschaffen.
Neue Gebührensätze
Konkret bedeutet das: Ab dem 1. Januar sind in der Betreuungsform „verlängerte Öffnungszeiten für Kinder unter drei Jahren“ für das erste Kind monatlich 307 Euro zu zahlen (bisher 284 Euro). Bei Einkommen unter 51 000 Euro werden 261 Euro (bisher 241 Euro) fällig, bei Einkommen unter 41 000 Euro sind es 209 Euro (bisher 193 Euro) und bei Einkommen unter 31 000 Euro 156 Euro (bisher 145 Euro). In der Ganztagesbetreuung liegen die gestaffelten Beiträge bei 511 Euro (473 Euro), 435 Euro (bisher 402 Euro), 348 Euro (bisher 322 Euro) sowie bei 261 Euro (bisher 241 Euro).