Rheinfelden Kollegen tödlich verletzt

Die Oberbadische

Geldbuße für fahrlässige Tötung bei Betriebsunfall mit Gabelstapler

Von Gottfried Driesch

Rheinfelden. Der schwere Betriebsunfall vom 17. März des vergangenen Jahres auf einem Firmengelände in Rheinfelden fand am Montag ein gerichtliches Nachspiel. Bei einem Unfall hatte ein 54 Jahre alter Fahrer eines Gabelstaplers einen 52 Jahre alten Fußgänger überfahren. Der Fußgänger erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Der Verursacher muss nun eine Geldbuße von 2400 Euro bezahlen.

Es war kurz vor 21 Uhr, als der Staplerfahrer rückwärts aus einer Werkshalle fuhr. Kurz nachdem er die freie Straße erreicht hatte, merkte er einen Ruck am Fahrzeug, so als ob er über einen Sack gefahren sei. Aber es war ein Mensch, der durch einen Anprall an den Gabelstapler zu Boden gefallen war und den er überrollt hatte. „Ich habe den Kollegen nicht wahrgenommen“, beteuerte der Beschuldigte in der Gerichtsverhandlung.

Nach dem Ruck hatte der Beschuldigte sein Fahrzeug gestoppt und war wieder ein Stück vorwärts gefahren. Dadurch wurde der Kopf des Verunglückten zwischen Rad und Radkasten eingeklemmt und der Körper mitgeschleift.

Amtsrichter Axel Frick hatte einen auf Gabelstapler spezialisierten Sachverständigen zu der Verhandlung geladen. Dieser sagte aus, dass es durchaus üblich sei, mit einem Gabelstapler rückwärts zu fahren. „Nach Vorne ist oftmals die Sicht durch die geladenen Paletten stark eingeschränkt“, sagte der Sachverständige. Natürlich bestünde beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Aussage des Angeklagten sei insoweit glaubhaft, als dass ein Fahrer sich nur über eine Schulter umdrehen könne. Wenn von der anderen Seite sich eine Person nähere, könne diese im toten Winkel sein.

Der Staatsanwalt schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 2400 Euro einzustellen. Ein Freispruch sei angesichts des tödlichen Unfalls nicht drin.

Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger stimmte der Beschuldigte zu. Da er wegen psychischer Probleme immer noch krank geschrieben sei, darf der Unfallverursacher die Geldauflage in Raten bezahlen. Die Buße kommt der „Tüllinger Höhe“ zu Gute.

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