Rheinfelden Nachwuchs darf mitreden

Die Oberbadische
Für die Rheinfelder Ratsgremien wie den Gemeinderat, hier bei der Haushaltsabstimmung, glt eine neue Geschäftsordnung. Archivfoto: Ulf Körbs Foto: Die Oberbadische

Hauptausschuss: Neue Geschäftsordnung für Ratsgremien

Rheinfelden (lu). Das Jugendparlament hat künftig Rede-, Anhörungs- und auch Antragsrecht im Gemeinderat. Das ist nur eine der Änderungen im Zuge der neuen Geschäftsordnung, die in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses einstimmig befürwortet wurde. Hintergrund für die Anpassung der Geschäftsordnung ist das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften von Ende 2015, kurz: Novellierung der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Rheinfelden soll zum 1. Februar in Kraft treten.

Neu wird künftig zudem sein, auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Stadträte einen Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, der spätestes in der übernächsten Sitzung behandelt werden muss. Fraktionen können sich auch auf Antrag zur Beratung zurückziehen. Akteneinsicht ist unter gewissen Umständen garantiert. Neu geregelt wird auch das Thema Befangenheit. So muss ein betroffener Gemeinderat in diesem Fall auf den Zuhörerreihen Platz nehmen. Abrücken vom Tisch genügt also nicht mehr. In nichtöffentlicher Sitzung muss er den Sitzungssaal verlassen.

Vorlagen zu öffentlichen Sitzungen sollen rechtzeitig, das heißt in der Regel mindestens sieben Tag vor dem Sitzungstermin, zugestellt werden. Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen sind im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen.

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