Vom 21. bis 23. März 2015 legte man dem Beschuldigten noch sechs Ladendiebstähle in einem Sportgeschäft in Rheinfelden zur Last. Diese wurden von dem Angeklagten eingeräumt. Im April 2015 hörten die Straftaten abrupt auf. Der Angeklagte war nach Italien zurückgekehrt. Am 28. Mai 2016 wurde er beim Besteigen eines Schiffes nach Tunesien von der italienischen Polizei wegen eines Europäischen Haftbefehls verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert.
Verständigung
In einem Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger einigte man sich darauf, die Anklage auf die eindeutigen Taten zu beschränken. Als Gegenleistung für ein Geständnis sicherte man einen Strafrahmen zwischen 18 und 24 Monaten Freiheitsstrafe zu. Der Angeklagte räumte die Taten danach ein und entschuldigte sich.
Der Staatsanwalt wollte den Strafrahmen ausschöpfen und beantragte zwei Jahre ohne Bewährung. Der Verteidiger beantragte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel verhängte eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten ohne Bewährung. Die Auslieferungshaft in Italien von gut zwei Monaten wird auf die Strafe angerechnet.