Rheinfelden Nur Bewiesenes gestanden

Die Oberbadische
Das Schöffengericht in Lörrach hat einen Bewohner der Rheinfelder Gemeinschaftsunterkunft zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Prozess: Elf Autos innerhalb von 13 Tagen aufgebrochen

Rheinfelden (dr). Innerhalb von 13 Tagen soll der Angeklagte elf Autos aufgebrochen haben. Für die Wochen danach wurden ihm sechs Ladendiebstähle angelastet. Dafür wurde er am Montag vom Schöffengericht Lörrach zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Irrreise

Der 26 Jahre alte Beschuldigte stammt aus Tunesien. 2006, mit 16 Jahren, kam er nach Italien. 2014 reiste er nach Deutschland ein und wohnte einige Wochen bei einem Bekannten bei Frankfurt. Im November des gleichen Jahres ging er in die Schweiz, wo er erstmals um Asyl bat. Bereits im Dezember stellte er in Konstanz ebenfalls einen Asylantrag. Über Karlsruhe und Heidelberg wurde er darauf der Gemeinschaftsunterkunft in Rheinfelden zugewiesen, wo er Ende Januar 2015 eintraf.

Am 13. Februar soll der Beschuldigte die Serie von Autoaufbrüchen begonnen haben. Neben den oben genannten elf vollendeten Einbrüchen verübte er noch zwei weitere versuchte Autoeinbrüche. Die Beute betrug jeweils zwischen 50 und 220 Euro. Der Sachschaden an den Autos belief sich zwischen 200 und 1000 Euro.

Immer die gleiche Masche

Die Masche war immer gleich. Mit einem Magnetrotor aus einem Fahrraddynamo zertrümmerte er die Seitenscheiben der Autos. Der Rotor blieb meistens zurück, was dem Angeklagten zum Verhängnis wurde. Bei den meisten Einbrüchen wurden DNA-Spuren des Angeklagten an den Rotoren gefunden. Bei zwei der Einbrüche wurde Diebesgut bei dem Beschuldigten aufgefunden.

Neben den bisher aufgeführten Autoeinbrüchen gab es noch mehrere weitere, bei denen die gleiche Vorgehensweise vorlag, aber keine DNA-Spuren gefunden wurden. Diese Aufbrüche wurden, auch wenn sie in der gleichen Nacht in unmittelbarer Nähe von anderen Taten stattfanden, von dem Angeklagten abgestritten.

Ladendiebstähle

Vom 21. bis 23. März 2015 legte man dem Beschuldigten noch sechs Ladendiebstähle in einem Sportgeschäft in Rheinfelden zur Last. Diese wurden von dem Angeklagten eingeräumt. Im April 2015 hörten die Straftaten abrupt auf. Der Angeklagte war nach Italien zurückgekehrt. Am 28. Mai 2016 wurde er beim Besteigen eines Schiffes nach Tunesien von der italienischen Polizei wegen eines Europäischen Haftbefehls verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert.

Verständigung

In einem Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger einigte man sich darauf, die Anklage auf die eindeutigen Taten zu beschränken. Als Gegenleistung für ein Geständnis sicherte man einen Strafrahmen zwischen 18 und 24 Monaten Freiheitsstrafe zu. Der Angeklagte räumte die Taten danach ein und entschuldigte sich.

Der Staatsanwalt wollte den Strafrahmen ausschöpfen und beantragte zwei Jahre ohne Bewährung. Der Verteidiger beantragte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel verhängte eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten ohne Bewährung. Die Auslieferungshaft in Italien von gut zwei Monaten wird auf die Strafe angerechnet.

Umfrage

Bettina Stark-Watzinger

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich für Zivilschutzübungen an Schulen ausgesprochen. Damit sollen Schüler besser auf den Kriegsfall, Pandemien und Naturkatastrophen vorbereitet werden. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading