Rheinfelden Verbotene Fahrt mit Hoverboard

Die Oberbadische

Rheinfelden. Einen Vorfall mit einem auf einem „Hoverboard“ (elektrisch betriebenes, zweispuriges

Rheinfelden. Einen Vorfall mit einem auf einem „Hoverboard“ (elektrisch betriebenes, zweispuriges Rollbrett) fahrenden Kind nimmt die Polizei zum Anlass, um auf die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit derlei Geräten hinzuweisen.

Eine Streife hielt dieser Tage einen kleinen Jungen an, der mit einem solchen Board im Bereich der Schildgasse auf Gehwegen und Straßen fuhr. Der Neunjährige gab an, das Hoverboard von der Mutter geschenkt bekommen zu haben und es lediglich sechs Kilometer pro Stunde schnell fahren würde.

Die weiteren Feststellungen der Beamten ergaben, dass das Board in einem örtlichen Geschäft gekauft worden war. Das Gerät war allerdings mit zwei Motoren à 350 Watt ausgestattet, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit war mit 15 Kilometern pro Stunde angegeben. Somit handelte es sich laut Polizeiangaben nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften um ein Kraftfahrzeug, das nicht auf Gehwegen benutzt werden darf. Auch das Führen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht erlaubt. Des Weiteren bedarf es einer Versicherung, und der Benutzer muss eine Mofa-Prüfbescheinigung haben. Die Beamten stellten das „Hoverboard“ daher sicher und nahmen weitere Ermittlungen aufgenommen.

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