Rheinfelden Vorlage mit Fehler

Die Oberbadische
Im Industriegebiet „Herten-West-Erweiterung“ darf künftig Oberflächenwasser nur noch der öffentlichen Mischwasserkanalisation zugeführt werden. Foto: Heinz Vollmar Foto: Die Oberbadische

Herten-West: Niederschläge in Kanal

Rheinfelden-Herten (mv). Im Industriegebiet Herten-West darf künftig Niederschlagswasser nicht mehr versickern, sondern muss der öffentlichen Mischwasserkanalisation zugeleitet werden. Einem entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmten die Hertener Ortschaftsräte in öffentlicher Sitzung am Dienstag einstimmig zu.

Da das Industriegebiet in der Zone III a des Wasserschutzgebietes „Rheinfelden Tiefbrunnen 1, 3 und 4“ liegt, ist dort die Versickerung von Abwasser entsprechend der Schutzgebietsverordnung jedoch nicht zulässig. Dies wurde im bisherigen Bebauungsplan jedoch nicht berücksichtigt und wurde mit der ersten Änderung nun angepasst.

Entsprechend neu gefasst werden müssen in diesem Zusammenhang auch die örtlichen Bauvorschriften. Dies betrifft auch die Oberflächenbeläge, die fortan nur noch wasserundurchlässig auszuführen sind. Des Weiteren wird mit der ersten Änderung des Bebauungsplans festgesetzt, dass grundsätzlich die Ableitung von Niederschlagswasser nur noch über den öffentlichen Mischwasserkanal zu erfolgen hat.

SPD-Ortschaftsrat Martin Koschmieder machte jedoch auf einen Fehler in der Beschlussvorlage aufmerksam. Dort heißt es zum Thema „Schutzgut Wasser“, dass offene Gewässer im Plangebiet nicht vorhanden seien. Außerdem liege das Plangebiet nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Eine Seite vorher heißt es aber ausdrücklich, dass das Areal in der Zone IIIa des Wasserschutzgebietes „Rheinfelden Tiefbrunnen 1, 3 und 4“ liegt.

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