Da das Industriegebiet in der Zone III a des Wasserschutzgebietes „Rheinfelden Tiefbrunnen 1, 3 und 4“ liegt, ist dort die Versickerung von Abwasser entsprechend der Schutzgebietsverordnung jedoch nicht zulässig. Dies wurde im bisherigen Bebauungsplan jedoch nicht berücksichtigt und wurde mit der ersten Änderung nun angepasst.
Entsprechend neu gefasst werden müssen in diesem Zusammenhang auch die örtlichen Bauvorschriften. Dies betrifft auch die Oberflächenbeläge, die fortan nur noch wasserundurchlässig auszuführen sind. Des Weiteren wird mit der ersten Änderung des Bebauungsplans festgesetzt, dass grundsätzlich die Ableitung von Niederschlagswasser nur noch über den öffentlichen Mischwasserkanal zu erfolgen hat.