Die Angeklagte gab die Weiterleitung der Pakete zu. Sie habe aber nicht geahnt, dass Gauner dahinter gesteckt hätten. Die Vergütung, 25 Dollar, sei in Anbetracht des Aufwandes, den sie hätte betreiben müssen, nicht exorbitant hoch gewesen. Die Rechnungen in den Sendungen seien alle auf ihren Namen ausgestellt gewesen. Aber auch das hätte ihr Misstrauen nicht erweckt. „Ich dachte, es sei ein ganz normales Geschäft“, sagte die Angeklagte. Schließlich gebe es in der Grenzregion mehrere Paketdienste, an die sich Schweizer Kunden ihre Bestellungen schicken ließen und die sie dann abholten. Dabei könnte man viel Geld sparen. Sie habe ja auch nichts anderes gemacht.
Richter Adam merkte an, dass nur für drei der 16 angeklagten Taten ausführliche Unterlagen in der Akte seien. Die Staatsanwältin beharrte auf allen 16 Fällen und beantragte wegen fahrlässiger Geldwäsche eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 15 Euro. Der Verteidiger beantragte mangels Vorsatz einen Freispruch.
Richter Adam stellte 13 Fälle als nicht bewiesen ein und verhängte für die verbliebenen drei Fälle der Geldwäsche eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 15 Euro.