Rheinfelden Vorsicht bei leichtem Geld

Die Oberbadische
Das Amtsgericht Lörrach hat eine „Paketagentin“ aus Rheinfelden wegen Geldwäsche verurteilt.Archivfoto: Ulf Körbs Foto: Die Oberbadische

Gericht: „Paketagentin“ wegen Geldwäsche verurteilt

Rheinfelden (dr). Leichtfertige Geldwäsche: So lautete die Anklage gegen ein 31 Jahre alte Frau. Für ihre Gutgläubigkeit wurde sie von Amtsrichter Simon Adam mit einer Geldstrafe von 450 Euro bestraft. Ferner wird sie den Schaden von rund 8000 Euro ausgleichen müssen.

Die aus Lettland stammende Angeklagte lebt seit 18 Monaten mit ihrem Ehemann in Rheinfelden. Sie ist studierte Tierärztin. Im Gegensatz zu Italien und der Schweiz, wo die Beschuldigte zuvor gelebt und gearbeitet hatte, seien ihre Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt worden.

Im Januar des vergangenen Jahres sei ihr per Internet eine Beschäftigung als „Paketagentin“ angeboten worden. Das Angebot hätte angeblich von einer US-Amerikanischen Firma gestammt. Dass der Arbeitsvertrag in russischer Sprache abgefasst gewesen sei, hätte sie nicht stutzig gemacht.

Nach dem Vertrag sollte sie Pakete, die von Onlinehändlern bei ihr eintreffen würden, sofort an eine Privatadresse in Litauen weiterschicken. Für jede weitergeleitete Sendung sei eine Vergütung von 25 US-Dollar ausgelobt gewesen.

Im Februar 2016 waren in vier Wochen 16 Sendungen eingetroffen, die sie alle sofort weitergeschickt hatte. Bis Anfang März die Polizei vor der Tür stand und eine Hausdurchsuchung machte. Alle Bestellungen waren mit gestohlenen Kreditkartendaten bezahlt worden. In den Paketen waren Smartphones, Tablets und Kameras gewesen. Wert je Sendung um die 500 Euro.

Die Angeklagte gab die Weiterleitung der Pakete zu. Sie habe aber nicht geahnt, dass Gauner dahinter gesteckt hätten. Die Vergütung, 25 Dollar, sei in Anbetracht des Aufwandes, den sie hätte betreiben müssen, nicht exorbitant hoch gewesen. Die Rechnungen in den Sendungen seien alle auf ihren Namen ausgestellt gewesen. Aber auch das hätte ihr Misstrauen nicht erweckt. „Ich dachte, es sei ein ganz normales Geschäft“, sagte die Angeklagte. Schließlich gebe es in der Grenzregion mehrere Paketdienste, an die sich Schweizer Kunden ihre Bestellungen schicken ließen und die sie dann abholten. Dabei könnte man viel Geld sparen. Sie habe ja auch nichts anderes gemacht.

Richter Adam merkte an, dass nur für drei der 16 angeklagten Taten ausführliche Unterlagen in der Akte seien. Die Staatsanwältin beharrte auf allen 16 Fällen und beantragte wegen fahrlässiger Geldwäsche eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 15 Euro. Der Verteidiger beantragte mangels Vorsatz einen Freispruch.

Richter Adam stellte 13 Fälle als nicht bewiesen ein und verhängte für die verbliebenen drei Fälle der Geldwäsche eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 15 Euro.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading