Rheinfelden Wer war der Täter und wer das Opfer?

Die Oberbadische

Prozess: Gericht müht sich um Ordnung

Von Gottfried Driesch

Vor dem Jugendschöffengericht Lörrach begann am Mittwoch die Aufarbeitung einer Messerstecherei in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Rheinfelden. Angeklagt war ein 20 Jahre alter Bewohner aus Nordafrika.

Rheinfelden. Der Beschuldigte sei mit Hilfe von Schleusern im Jahre 2013 über das Mittelmeer nach Italien gekommen, wo er eine Zeit lang illegal schwarz gearbeitet habe. Über Frankreich und Österreich kam er in die Bundesrepublik. In Österreich habe er bereits einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt worden sei.

Nächste Station war Dortmund, wo er ebenfalls einen Asylantrag eingereicht habe. Auch dieser wurde abgelehnt und der Beschuldigte aufgefordert, Deutschland zu verlassen. So begab er sich nach Karlsruhe, wo er mit anderen Personalien erneut einen Asylantrag stellte. So wurde er der Gemeinschaftsunterkunft in Rheinfelden zugewiesen. So weit die Vorgeschichte.

Am 29. Dezember des vergangenen Jahres soll er nach einem verbalen Streit einen anderen Bewohner der Unterkunft mit einem Küchenmesser unterhalb des linken Arms in den Brustkorb gestochen haben.

Der Angeklagte stritt die Anschuldigung ab. Er sei von dem 32 Jahre alten Mann, der in dem Verfahren als Geschädigter gilt, mit dem besagten Messer angegriffen worden. In einer Rangelei habe er dem Angreifer die Hand umgebogen, so dass das Messer auf den Angreifer gezeigt habe. Danach sei es zu der Verletzung gekommen. Er, der Angeklagte, sei durch das Herumfuchteln mit dem Messer selber rechts und links am Hals verletzt worden.

Die wenigen Augenzeugen des Vorfalls machten höchst unterschiedliche Angaben. Ein 27 Jahre alter Zeuge handelte sich durch seine Aussage ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage oder falscher Verdächtigung ein.

Ein Rechtsmediziner bewertete als Sachverständiger die entstandenen Verletzungen. Die oberflächlichen Wunden am Hals des Angeklagten seien nach aller Erfahrung durch Selbstverletzung des Angeklagten entstanden. Der Angeklagte ist für Selbstverletzungen bekannt und deshalb bereits in der psychiatrischen Klinik in Emmendingen in Behandlung gewesen. Die Stichverletzung bei dem Geschädigten sei glücklicherweise an einer Rippe abgeglitten. Dadurch sei es nicht zu einer lebensbedrohlichen Verletzung gekommen, was bei einer Stichverletzung in den Brustkorb nicht selten sei.

Zwei weitere Anklagen wurden von dem Angeklagten eingeräumt. In einem Akt der Selbstjustiz soll er sich im August 2015 daran beteiligt haben, einen anderen Flüchtling zu verprügeln. Diesem war vorgeworfen worden, einen Knaben in der Unterkunft sexuell belästigt zu haben. Ferner hatte er in einem Einkaufsmarkt in Rheinfelden im Juli 2015 einen Diebstahlsversuch begangen. Das Verfahren wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Wir berichten weiter.

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