Rheinfelden Will sie nur Rache?

Die Oberbadische

Prozess endet mit Freispruch

Rheinfelden (dr). Mit einem Freispruch endete am Dienstag das Strafverfahren gegen einen 36 Jahre alten Mann aus Rheinfelden, der seit einem guten Jahr in der Schweiz lebt. Zusammen mit einem 21 Jahre alten Mann, der vermutlich der Haupttäter gewesen sein soll, wurde das Strafverfahren vor dem Jugendschöffengericht Lörrach verhandelt.

Der 21-jährige war erst gar nicht zu der Verhandlung erschienen. Das Gericht musste einräumen, dass der Aufenthaltsort des Beschuldigten unbekannt sei, weswegen das Verfahren gegen den Hauptverdächtigen abgetrennt wurde. Der 36-jährige wurde der sexuellen Nötigung und der Beihilfe zur Vergewaltigung beschuldigt. Folgendes soll sich abgespielt haben:

Im Frühjahr hatte eine damals noch 18 Jahre alte Frau aus dem Bergischen Land den 21-Jährigen, der bei seiner Mutter in Rheinfelden lebte, kennen gelernt haben. Es sei ihre erste große Liebe gewesen, sagte die Frau als Zeugin. Nach nur wenigen Wochen der Bekanntschaft sei sie ihrem Freund nach Rheinfelden nachgereist und habe bei ihm gewohnt. Dabei sei es auch zu sexuellen Kontakten gekommen.

Nach rund zwei Wochen soll der 21-Jährige ihrer überdrüssig geworden sein und beendete die Freundschaft. Das hat vermutlich die Frau nicht akzeptiert. Vor Gericht sagte sie, sie habe den 21-Jährigen eifersüchtig machen wollen. Darum soll sie zwei Bekannte ihres Freundes „angemacht“ haben. Am Abend des 21. Juli 2012 sei es dann zu einer Vergewaltigung gekommen. Zwei Bekannte ihres Freundes hätten sie festgehalten während ihr Freund gegen ihren Willen in sie eingedrungen sei. Nach diesem Vorfall blieb die Frau noch weitere fünf Tage bei ihrem Freund wohnen, bis sie wieder nach Hause fuhr. Auf die Frage des Gerichts, ob sie der Angeklagte festgehalten habe, konnte die Frau keine Angeben machen.

Bei drei polizeilichen Vernehmungen hatte die angeblich Geschädigte drei unterschiedliche Vorgangsbeschreibungen abgegeben. Einem Therapeuten, bei dem sie nach den Vorfällen in Behandlung war, soll sie ebenfalls unterschiedliche Schilderungen aufgetischt haben.

Als Zeugin vor Gericht wartete die inzwischen 21 Jahre alte Frau erneut mit einer abweichenden Schilderung auf.

Der Aufenthalt in Rheinfelden blieb nicht ohne Folgen. Wieder zu Hause stellte die Frau fest, dass sie schwanger war. Erst im Zuge des Schwangerschaftsabbruchs zeigte sie ihren Ex-Freund wegen Vergewaltigung an.

„Die Hauptverhandlung konnte den Vorwurf gegen den Angeklagten nicht bestätigen“, sagte der Staatsanwalt und beantragte einen Freispruch. „Das Gericht hat durchgreifende Zweifel daran, dass der Angeklagte an den Vorgängen beteiligt war beziehungsweise ob überhaupt eine Vergewaltigung stattgefunden hat“, begründete der Vorsitzende Richter Martin Graf den Freispruch als logische Konsequenz.

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