Als Zeugin vor Gericht wartete die inzwischen 21 Jahre alte Frau erneut mit einer abweichenden Schilderung auf.
Der Aufenthalt in Rheinfelden blieb nicht ohne Folgen. Wieder zu Hause stellte die Frau fest, dass sie schwanger war. Erst im Zuge des Schwangerschaftsabbruchs zeigte sie ihren Ex-Freund wegen Vergewaltigung an.
„Die Hauptverhandlung konnte den Vorwurf gegen den Angeklagten nicht bestätigen“, sagte der Staatsanwalt und beantragte einen Freispruch. „Das Gericht hat durchgreifende Zweifel daran, dass der Angeklagte an den Vorgängen beteiligt war beziehungsweise ob überhaupt eine Vergewaltigung stattgefunden hat“, begründete der Vorsitzende Richter Martin Graf den Freispruch als logische Konsequenz.