Mittlerweile hat die Gemeinde das Anwesen in der Dorfstraße 10 für die Unterbringung von Flüchtlingen erworben und umgebaut. „Hier ist eine neue Kalkulation der Gebührensätze erforderlich, denn das Anwesen in der Dorfstraße unterscheidet sich deutlich von dem in der Gewerbestraße, wo die bisherigen Gebühren in der jetzigen Höhe bestehen bleiben“, stellte Bürgermeisterin Daniela Meier im Gemeinderat fest. Die Betriebskosten, worunter zum Beispiel Wasser, Abwasser, die Müllabfuhr, Versicherung oder Steuern fallen, werden für die Unterkunft in der Gewerbestraße nach dem aktuellen Verbrauch erhoben.
Um die Gebühren für das Haus in der Dorfstraße 10 zu ermitteln, zog die Gemeinde die bisher entstandenen Kosten, worunter die Abschreibungen der Herstellungs- und Anschaffungskosten, die Verzinsung des Anlagekapitals und die laufenden Unterhaltungskosten für das Gebäude fallen, zu einer Neukalkulation heran.