Rümmingen Innenentwicklung als Leitfaden für den Gemeinderat

Weiler Zeitung

„Ortsetter“: Gemeinderat stimmt Änderungen im Bebauungsplan zu / Erweiterung des Kindergartens

Rümmingen (jut). Im Gemeinderat stellte Planer Winfrid Arens Änderungen im Bebauungsplan „Ortsetter“ vor. Das Gremium stimmte dem Änderungsentwurf im beschleunigten Verfahren – ohne die Durchführung einer Umweltprüfung – einstimmig zu. Eine öffentliche Auslegung wird durchgeführt. Ziel ist eine nachhaltige Innenentwicklung im „Ortsetter“ für die nächsten zehn bis 15 Jahre als eine Art Leitfaden für den Gemeinderat.

Mit dem Änderungsverfahren, so Arens, werde unter anderem die bisher angesetzte Grünfläche an den Bestand angepasst und neu zugeschnitten. Der neue Zuschnitt betrifft auch die geplante Erweiterung des Kindergartens mit Mensa, Küche, Gruppenraum und Personalraum, die nun im Bebauungsplan berücksichtigt ist. Eine artenschutzrechtliche Prüfung für diese Grünfläche muss nicht durchgeführt werden, da das Grundstück schon lange als Kindergarten-Spielplatz genutzt wird. Zudem wird eine bisher öffentlich genutzte Grünfläche des Privatgrundstücks Flurstück Nummer 134 in eine private Grünfläche umgewandelt.

Im Bebauungsplan festgelegt sind weiterhin die Baufenster, die Zahl der Vollgeschosse und die Trauf- und Gebäudehöhen. Die erforderliche Tiefe der Abstandsflächen wurde verringert und liegt nun bei 2,40 Meter.

„In der geschlossenen Bebauung, dort wo ein Haus an das andere angrenzt, darf bis auf die Grenze gebaut werden, damit keine Lücke entsteht“, erläuterte Arens. Im „Ortsetter“ sind nach wie vor bei Neubauten oder Sanierungen Satteldächer mit unterschiedlichen Neigungen vorgeschrieben. Bei untergeordneten Gebäudeteilen und Nebengebäuden können Pultdächer mit bis zu 20 Grad Neigung errichtet werden. Dachaufbauten, also Gauben, sollen in einem angemessenen Verhältnis zur Dachgröße stehen. Auch hierzu gibt es in der Änderungsfassung der örtlichen Bauvorschriften genaue Angaben.

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