Rümmingen Keine Verbesserungen möglich

Weiler Zeitung

Radfahrer, die von Schallbach herkommen, bleiben auf sich gestellt / Aufstellfläche an der Ampel

Von Alexandra Günzschel

Rümmingen. Der Kreuzungsbereich Schallbacher Straße, Wittlinger Straße und Lörracher Straße ist schon für Autofahrer eine Herausforderung. Deshalb hat man sich Gedanken darüber gemacht, wie Fahrradfahrer als die schwächeren Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden können. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurden diese Vorschläge und ihre Umsetzbarkeit vor Ort besprochen.

Keine befriedigende Lösung scheint es für Radler zu geben, die von der Schallbacher Straße her kommen und auf die Landesstraße 134 abbiegen wollen. Der Kreuzungsbereich ist zu schmal für einen Schutzstreifen oder eine separate Aufstellfläche für Fahrradfahrer, die nach links abbiegen wollen. In Eimeldingen werde eine solche Markierung links vom Verkehr nicht richtig verstanden, erklärte Leonie Wiesiollek, die Radverkehrsbeauftragte beim Landratsamt Lörrach. „Es ist relativ schwierig, hier etwas zu tun“, bedauerte sie.

Bürgermeisterin Daniela Meier suchte daraufhin nach anderen Möglichkeiten, an dieser Kreuzung doch noch etwas zu verbessern. So dachte sie zum Beispiel über ein Stoppschild nach. Ein Stoppschild habe die Funktion, dass die Verkehrssituation erkannt wird, da man an dieser Stelle aber ohnehin anhalten müsse, sei es überflüssig, meinte dazu Johann Albrecht von der Polizeidirektion Lörrach. Der Fahrradfahrer sei hier eben gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer und wenn er sich dieser Situation aussetze, müsse er damit zurechtkommen, so die Meinung der Verkehrsexperten. „Es ist unbefriedigend, aber uns sind hier die Hände gebunden“, hieß es.

Besser sieht es für jene Fahrradfahrer aus, die von der Wittlinger Straße (L 134) her in Richtung Ortszentrum fahren. Sie sollen unmittelbar vor der Ampel eine Aufstellfläche mit einem drei Meter langen Schutzstreifen bekommen, der es ihnen ermöglicht bei Rot am Autoverkehr vorbeizufahren und sich im Sichtfeld der Autofahrer aufzustellen. Die Haltelinie für den Kraftfahrzeugverkehr wird im Zuge dieser Maßnahme entsprechend nach hinten versetzt.

Für eine solche Maßnahme ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 Meter notwendig. Bei der Verkehrsschau wurde gleich vor Ort abgemessen. Das Ergebnis: ein fünf Meter langer Schutzstreifen wäre an dieser Stelle nicht möglich. Leonie Wiesiollek hielt drei Meter aber für ausreichend, da das Radverkehrsaufkommen an dieser Stelle nicht hoch sei.

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