Die Erhaltung der dörflichen Eigenart Rümmingens, eine damit einhergehende maßvolle Nachverdichtung und die Sicherung homogener dörflicher Bebauungs- und Nutzungsstrukturen sind einige der Vorgaben für die zukünftige Innen- und Weiterentwicklung. Festgelegt wurden sie im April dieses Jahres im Bebauungsplan „Innenentwicklung Ortsetter“. Von Jutta Schütz Rümmingen. Im Planungsgebiet liegen mehrere Kulturdenkmale, allerdings mussten auf Hinweis des Regierungspräsidiums Stuttgart hier Veränderungen im Plan vorgenommen werden. So ist das südlich angrenzende Nebengebäude der Dorfstraße 3 Bestandteil des Kulturdenkmals, das Nebengebäude nördlich des Hauses Dorfstraße 12 aber nicht, es wurde ursprünglich irrtümlich mit aufgenommen. Hingewiesen wird im Plan zudem auf die Bauvorgaben entlang der Kandertalbahn. Stichwort Kulturdenkmäler: Der Gemeinderat hatte hier unter einem weiteren Tagesordnungspunkt den Abbruch des Wohnhauses mit Scheune an der Dorfstraße 12 zur Kenntnis zu nehmen. Das historische Bauernhaus ist zwar eines der Kulturdenkmale im Ort – aber komplett marode. „Es ist sehr schade, dass ein weiteres ortsprägendes, historisches Gebäude aufgrund seines schlechten Zustands abgerissen wird“, bedauerte Bürgermeisterin Daniela Meier. Für die Gemeinde hatte Planer Winfried Arens zu dem Abbruch-Vorhaben eine Stellungnahme verfasst. Darin wird auf die Kennzeichnung des Anwesens Dorfstraße 12 als Kulturdenkmal in der Änderungsfassung des Bebauungsplans „Ortsetter“ verwiesen. In der Stellungnahme wird zudem mitgeteilt, dass die Entscheidung über den Abbruchantrag von der Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde abhängt, die vor einem Abriss den Status des Kulturdenkmals für das Anwesen aufheben muss. Im Gemeinderat berichtete Isolde Britz von der Stadtbau Lörrach von den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren, mit denen der Bebauungsplan ergänzt wurde. Der Gemeinderat stimmte dem ergänzten und überarbeiteten Entwurf zu und beschloss zudem, den überarbeiteten Bebauungsplan „Ortsetter“ bis zum 30. Dezember erneut auszulegen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 7,73 Hektar, darunter auch wesentliche Teile des historischen Ortskerns an der Dorfstraße und an der Lörracher Straße sowie angrenzende Teile neuerer Wohngebiete. Festgelegt sind in den Bauvorschriften etwa die zulässigen Grundflächen der Gebäude, deren Höhe und baulichen Anlagen, die Zahl der Wohnungen und Vollgeschosse, Garagen, Stellplätze und Freiflächen. Britz berichtete, dass unter anderem vorgesehen sei, die Einmündung der Kreisstraße K 6327 (Schallbacher Straße) in die Landesstraße L 134 leicht zu verändern, um die Verkehrsführung sicherer zu machen. Sollte die Einmündung baulich verändert werden, sei auf eine bessere Einsicht in die Kreuzung zu achten. Sichthindernisse sollten nicht höher als 60 Zentimeter sein, so dass auch von Liegendfahrrädern aus die Verkehrssituation überblickt werden kann.