Endgültig vom Tisch ist damit nun aber die ungeliebte Variante mit einem sechs Meter hohen Damm zwischen den beiden Gemeinden, der das Tal zerschnitten hätte, wie Kritiker wiederholt betont hatten.
Ausschussmitglied Peter Schalajda bemängelte, dass noch keine Planung vorliege, „die alle Sicherheitsanforderungen erfüllt und rechtlich zulässig ist“. Dies wäre aber Voraussetzung für eine Förderfähigkeit der Teilumfahrung Rümmingen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), erklärte er. Dabei sei es der Auftrag des Kreistags an die Verwaltung gewesen, eine solche förderfähige Planung auszuarbeiten.
Nach einer weiteren Anhörung zu Sicherheitsfragen sowie einer Kostenberechnung soll die Planung zur Teilortsumfahrung Rümmingen dem Kreistag erneut vorgelegt werden, der dann darüber zu entscheiden hat.
Seit mehr als 30 Jahren kämpfen Bürger und die Gemeinde um Verkehrsentlastung im Ort. 1995 wurde die IG Ortsumfahrung gegründet. Erklärtes Ziel der Interessengemeinschaft ist es, durch eine Ortsumfahrung die Zerschneidung von Rümmingen aufzuheben, um es attraktiver werden zu lassen.