„Das Vorhaben entspricht nicht den Festlegungen im Bebauungsplan, die wir haben. Mit 180 Quadratmetern überschreitet es das Baufenster, ein Flachdach ist geplant – auch das ist hier nicht zulässig, die Traufhöhe ist fraglich“, zählte Bürgermeister Martin Gräßlin auf. Das Gesuch wurde von Bauplaner Tilman Liewer überprüft und als nicht genehmigungsfähig angesehen. „Auch das Landratsamt (LRA) verweigerte das Einverständnis, denn im Bauamt wurden vorab keine Befreiungsanträge gestellt“, informierte Gräßlin. Wenn „das LRA sage, geht nicht, dann sind uns die Hände sowieso gebunden“, meinte der Bürgermeister.
Gemeinderat Christian Iselin enthielt sich, weil aus seiner Sicht der Antragsteller nicht genügend Gelegenheit bekommen habe, seinen Bauantrag in der vorliegenden Form zu begründen.